40 Jahre Schwerbehindertenrecht

Uwe Schummer. Bild: Swen Siewert
Uwe Schummer. Bild: Swen Siewert

Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln

Am 1. Mai 1974 trat das Schwerbehindertengesetz in Kraft. Damit wurde die Grundlage für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderung geschaffen. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

„Vor 40 Jahren trat das Schwerbehindertengesetz in Kraft. Die damals eingeführten Instrumente der Ausgleichsabgabe, des besonderen Kündigungsschutzes oder der Schwerbehindertenvertretung wirken bis heute. Mit den Einnahmen aus der der Ausgleichsabgabe werden Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie begleitende Hilfen finanziert. Sie ist ein bewährtes und sinnvolles Instrument, an dem wir auch in Zukunft festhalten wollen. Gleiches gilt für den besonderen Kündigungsschutz.

Heute stehen wir vor neuen Herausforderungen. Mit der wachsenden Zahl von Menschen mit Behinderung kommen auch auf die Schwerbehindertenvertretungen neue Aufgaben zu. Aktuell leben über sieben Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland – mit steigender Tendenz. Ziel der Unionsfraktion ist, ältere Beschäftigte, auch wenn sie Beeinträchtigungen haben, so lange wie möglich in den Betrieben zu halten. Dazu bedarf es einer guten Gesundheitsprävention sowie einem professionellen Eingliederungsmanagement in den Betrieben. Hierbei sind die Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter wichtige Partner der Belegschaften und der Unternehmensführungen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, ihre Kompetenzen nachhaltig zu stärken.“

 

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