Gleichstellungsgesetz: Bentele lobt Verbesserungen

Behindertenbeauftragte Verena Bentele. Foto: Tom Maelsa
Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele. Foto: Tom Maelsa

Der Bundestag hat am Donnerstag die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen. Es legt die Regeln dafür fest, wie Barrieren auch unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesverwaltung weiter abgebaut werden.

Dazu sagte Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: „Das novellierte Behindertengleichstellungsrecht bringt viele Verbesserungen. So soll es Informationen von Bundesbehörden künftig vermehrt in Leichter Sprache geben, wovon viele Menschen profitieren werden. Auch wird es künftig Verbesserungen bei der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung sowie ein niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren für Menschen geben, die sich durch eine Bundesbehörde in einem Recht nach dem BGG verletzt sehen. Besonders freut mich, dass die Abgeordneten noch positive Veränderungen in den Gesetzesentwurf eingebracht haben. Dazu gehört, dass das Mitnehmen von Blindenführ- und Assistenzhunden in Bundesgebäude künftig zulässig ist, wenn deren Nutzung behinderungsbedingt notwendig ist. Vor allem jedoch sind die von den obersten Bundesbehörden und Verfassungsorganen zu erarbeitenden verbindlichen Pläne zum Abbau von Barrieren in bestehenden Bundesgebäuden ein großer Erfolg.“

Bisher war in dem Gesetzentwurf nur vorgesehen, dass Statusberichte über Barrieren in Bestandsgebäuden des Bundes erstellt werden. Verena Bentele:

„Ich habe bereits auf meinem Jahresempfang darauf hingewiesen, dass als nächstes die Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit festgelegt werden muss. Im Alltag der Menschen mit Behinderungen spielt die Zugänglichkeit von Geschäften, Banken, Restaurants und Arztpraxen eine große Rolle – eine weit größere als die von Bundesbehörden. Hier muss sich noch viel tun.“

AWS/PM

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