Bundeskabinett bringt Teilhabegesetz auf den Weg

Corinna Rüffer -Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-BundestagfraktionFoto: Marco Piecuch.
Corinna Rüffer -Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-Bundestagfraktion. Foto: Marco Piecuch.

Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die Selbstbestimmung behinderter Menschen deutlich gestärkt werden. Doch aus Sicht der Betroffenen verfehlt der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf dieses Ziel.

„Dieses Bundesteilhabegesetz bringt keine wesentlichen Verbesserungen – und schon gar nicht für alle Menschen mit Behinderungen. Teilweise wird es sogar Verschlechterungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage geben“, kommentiert Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik. (Bündnis 90/Die Grünen)

Es sei absolut nicht akzeptabel, dass der Kreis der Leistungsberechtigten faktisch eingeschränkt werde, auch wenn die Bundesregierung das Gegenteil behaupte. „Die völlig willkürliche Regelung, dass nur leistungsberechtigt sein soll, wer in wenigstens fünf von neun Lebensbereichen Unterstützung braucht, dient offensichtlich Sparzwecken“, so Rüffer. Zwar gebe es einen Ermessensspielraum. Doch das werde eher zu mehr Unsicherheit führen.

Zudem werde lediglich die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst. Die Hilfe zur Pflege bleibe im Sozialhilferecht. „Das heißt, finanziell entlastet werden vor allem die Menschen, die nur Eingliederungshilfe beziehen und weder blind noch schwerstpflegebedürftig sind. Für die große Gruppe derjenigen, die auch „Hilfe zur Pflege“ erhalten, bring das Gesetz keine wirkliche finanzielle Verbesserung“, kritisiert Rüffer. Ausgenommen sei lediglich die überschaubare Gruppe der Erwerbstätigen, die Unterstützung bei Teilhabe und Pflege bräuchten. „Für alle anderen gelten weiterhin die schärferen Regeln der Sozialhilfe. Das ist perfide!“ Zumal diese Gruppe künftig deutlich größer werde, da alle Leistungen im häuslichen Umfeld als Pflegeleistungen definiert werden.

Auch das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen werde nicht gestärkt, sondern eingeschränkt: Sozialämter könnten Menschen aus Kostengründen in ein Heim drängen oder anordnen, dass sie gemeinsam in Anspruch nehmen müssen („poolen“). „Das ist eine unzumutbare Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts.“

Die einzige wirkliche Verbesserung sei, dass das Partner-Vermögen nicht mehr angerechnet werden soll. „Das ist zwar zu begrüßen – aber zu wenig. Die Bundesregierung versucht damit nur, den lautesten Protest zu befrieden“, meint Rüffer.

„Dieses Bundesteilhabegesetz als großen Wurf zu verkaufen, ist dreiste Augenwischerei. Es ist ein Spargesetz, mit dem es für Menschen mit Behinderungen keine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe geben wird.“

AWS/PM

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