Bundesteilhabegesetz – Diskussion in der Manfred-Sauer-Stiftung

Foto: Mobil mit Behinderung e.V.
Foto: Mobil mit Behinderung e.V.

Am Samstag, den 07.06.14 trafen sich die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Frau Verena Bentele, der Sozialexperte Dr. Harry Fuchs und Carl Wilhelm Rössler, Anwalt für Sozialrecht und Mitglied im Forum behinderter Juristen und Juristinnen (FBJJ) auf Einladung des Vereins Mobil mit Behinderung e.V., dessen erster Vorsitzender Heinrich Buschmann ist,  zu einer Veranstaltung zum Thema

Bundesteilhabegesetz für bessere Mobilität – wir diskutieren!

Moderiert wurde die Diskussion von Ottmar Miles-Paul, er koordiniert die Kampagne für das Gesetz zur sozialen Teilhabe (GST). Nach seiner Einführung, begann Frau Bentele mit einem klaren Statement, dass das sogenannte „Sparverbot“ für Menschen mit Behinderung, die auf Unterstützung durch  persönliche Assistenz im Alltag angewiesen sind, abzuschaffen  sei. Ebenso sei nicht hinnehmbar, dass Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer Bedarfe durch Einkommens- und Vermögenseinbußen bestraft werden. Sie sprach sich klar für eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistungsgewährung aus.

Dr. Fuchs betonte, dass Menschen mit Behinderung durch ihre Bedarfe zwar Kosten verursachen, jedoch nicht als Kostenfaktoren abgestempelt werden dürfen. Die Hilfe für diese Personengruppe muss unter Wahrung der Menschenwürde und, abgestimmt auf den Einzelnen, gewährt werden. Weiterhin stellte er klar, dass bereits heute sämtliche gesetzlichen Grundlagen zur Abdeckung aller Bedarfe vorhanden sind.

Herr Rössler machte auf die Monopolstellung der Dienstleister für Menschen mit Behinderung in allen Sektoren aufmerksam. Als Beispiel nannte er die unverhältnismäßig hohen Kosten für Fahrdienste. Derzeit tendieren die Kostenträger eher dazu, Gelder für behinderungsbedingte Leistungen an etablierte Firmen zu geben, als Menschen mit Behinderung zur selbstbestimmten Teilhabe zu befähigen. Seine zentrale Aussage ist, dass theoretisch ausreichend Gelder vorhanden sein sollten, um sämtliche Bedarfe zu decken, jedoch deren zielgerichtete Verwendung ein gesellschaftliches Umdenken erfordern würde.

Bezüglich des geplanten Bundesteilhabegesetzes wurde herausgehoben, dass es besonders wichtig ist, Menschen mit Behinderung von Beginn an in den Gesetzgebungsprozess mit einzubeziehen. Der UN-Behindertenrechtskonvention folgend, ist es außerdem erforderlich, im Teilhaberecht auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen zu verzichten.

Seit der Vereinsgründung im Jahr 2001 sorgt Mobil mit Behinderung e.V. bundesweit für Informationsaustausch, der Wege findet, individuelle Mobilität zu erhalten oder zu erreichen. Inzwischen rund 4000 Mitglieder helfen sich gegenseitig mit Rat und Tat, auch mal mit moralischer Unterstützung, die niemanden aufgibt.

Weitere Informationen über Mobil mit Behinderung e.V. finden Sie unter www.mobil-mit-behinderung.de

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