Dieselfahrverbote verunsichern behinderte Menschen bei der Fahrzeugwahl

Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag „aG, „H“ oder „BI“ gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung hat, ist in der Regel von den drohenden Fahrverboten nicht betroffen. Es muss keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese Sonderfälle sind in der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BlmSchV – Anhang 3 Ausnahmen zur Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 geregelt. Diese Regelung ist bundesweit gültig. Menschen mit dem Merkzeichen „G“ oder mit einem EU-Parkausweis für Gleichgestellte können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn die vorgenannten Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Ausnahmen erteilen die betroffenen Kommunen. In der Regel war der Diesel in der Vergangenheit bei den Kunden die erste Wahl – mit Blick auf Effizienz, Gewicht und Langlebigkeit. Gut 98 Prozent der Paravan-Kunden fahren einen Diesel. „Wir kommen am Diesel nicht vorbei“, sagt Maurice Möritz, zuständig für die technische Beratung. Für Großraumfahrzeuge wie Volkswagen T6, Mercedes Benz V-Klasse oder Sprinter gibt es ausschließlich Dieselantrieb. „Das Thema bewegt unsere Kunden massiv“, so Joachim Glück. Vor allem Kunden , die vor einer Neuanschaffung eines Fahrzeuges stehen, stellen sich die Frage: Kann ich noch ein Dieselfahrzeug kaufen oder muss ich gar mein altes bereits umgebautes Fahrzeug bald stehen lassen? Zwar seien für das kommende Jahr E-Fahrzeuge angekündigt, doch keiner wisse, wie die aussehen und ob sie für einen Umbau geeignet sind.

Grundsätzlich ist ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge im Gespräch, welche die Euro 6-Norm nicht erfüllen, insgesamt geht es um etwa 13 Millionen Dieselfahrzeuge in Deutschland. Hamburg hat im Juni den Anfang
gemacht und ein Fahrverbot für einige Straßenzüge eingeführt. Weitere Städte könnten folgen, da in etwa 70 deutschen Städten die Grenzwerte überschritten werden. Für Stuttgart sind beispielsweise erste Maßnahmen für Anfang 2019 angekündigt. Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro-4/IV und schlechter dürften dann ab Januar 2019 im gesamten
Stadtgebiet Stuttgart (derzeitige Umweltzone) nicht mehr fahren. Euro-5/V-Diesel können auch 2019 erstmal weiter in die Stadt einfahren. Man wolle die Wirkung des Pakets zur Luftreinhaltung abwarten und erst Mitte 2019 über Verschärfungen nachdenken.

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