Elternvereine in NRW begrüßen Start für inklusive Bildung

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Foto: Pfennigparade

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung beginnt am Mittwoch in Nordrhein-Westfalen eine neue Zeit. Trotz aller Hintertüren, die das neue Schulgesetz lässt, gilt doch grundsätzlich: Niemand darf mehr gegen seinen Willen aus der allgemeinen Schule ausgeschlossen und in eine Förderschule gezwungen werden.

„Was über Jahrzehnte immer nur vom guten Willen der Schulaufsichten, Direktoren oder Lehrer abhing, wird nun zumindest für die 1. und 5. Klasse ein einklagbares Recht für alle Eltern behinderter Kinder. An Stelle selbstverständlicher Stigmatisierung und Ausgrenzung rückt jetzt die inklusive Beschulung in den Bereich des Normalen!“, freut sich die Sprecherin von Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Bonn e.V., Ingrid Gerber. Mehr als dreißig Jahre lang haben Elternvereine in Nordrhein-Westfalen für dieses Recht gekämpft. Und seit mehr als fünf Jahren war eine gesetzliche Regelung nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention überfällig.

Die Elternvereine hoffen, dass der hässliche Streit der vergangenen Jahre um die inklusive Bildung nun einer gelasseneren Stimmung weicht und alle Beteiligten sich erinnern, dass Inklusion keine Zumutung ist sondern ein Schritt zu einer besseren Bildung für alle Kinder und Jugendlichen. „Dabei sind wir uns bewusst, dass sich viele Schulen an das Dabeisein von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung erst gewöhnen müssen“, sagt die Vorsitzende des mittendrin e.V., Eva-Maria Thoms. „Aber es gibt im Land eine ganze Reihe von Schulen mit einer langen Tradition im Gemeinsamen Lernen, von deren Beispiel Alle lernen können, wie eine inklusive Schule gelingt“. Es liege in der Verantwortung von Land und Kommunen, dass inklusive Schulen für ihre anspruchsvollere Arbeit auch gut ausgestattet werden.

Mit Sorge betrachten die Elternvereine jedoch die Tendenz, immer mehr Schülerinnen und Schülern einen sonderpädagogischen Förderbedarf zuzuschreiben. Nach der Prognose für das beginnende Schuljahr gibt es 1.100 Schüler mit Förderbedarf mehr als im vergangenen Schuljahr. Damit steigt die sogenannte Förderquote von rund 7 auf 8 Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Während die öffentliche Diskussion um Herausforderungen der Inklusion sich immer um Schüler mit schweren Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten dreht, besteht in Wirklichkeit ein relevanter Teil der nunmehr integrierten „Förderschüler“ offenbar aus Kindern und Jugendlichen, die in der Vergangenheit als Regelschüler durchgingen. „Es würde das ganze politische Ziel der Inklusion ad absurdum führen, wenn für die Inklusion neue Förderschüler „gebacken“ werden, während die bisherigen Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in den Förderschulen bleiben“, sagt mittendrin-Vorsitzende Eva-Maria Thoms.

(pm)

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