Gegen Rassismus und Mobbing im Betrieb

Beschäftigung von Schwerbehinderten
Foto: Bundesagentur für Arbeit Sachsen

Wie sind Diskriminierung und Mobbing im Arbeitsumfeld zu erkennen? Was lässt sich dagegen tun? Mit welchen Widerständen ist zu rechnen? Die neue Handreichung „Strategien gegen rassistisches Mobbing und Diskriminierung im Betrieb“ richtet sich speziell an Betriebsräte und Gewerkschaften, um diese Fragen zu klären und Hilfestellung zu geben.

„Rassismus darf im Betrieb keine Chance haben“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. „Viel zu oft nehmen Betroffene Benachteiligungen und Anfeindungen hin, weil sie bei Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten auf Gleichgültigkeit treffen. Betriebsräten und Gewerkschaften kommt eine Schlüsselfunktion zu, wenn es darum geht, diese Situation zu ändern.“

Die Handreichung gibt praktische Empfehlungen, um ein Betriebsklima zu schaffen, das von Akzeptanz und Respekt geprägt ist. Sie entstand im Nachgang zu einem Workshop der Antidiskriminierungsstelle mit Betriebsräten und Gewerkschaftsmitgliedern, deren Erfahrungen in die Broschüre eingeflossen sind.

In der Handreichung geht es um Diskriminierung sowohl unter den Beschäftigten als auch durch Vorgesetzte sowie um strukturelle Diskriminierung im Betrieb, etwa durch fehlende Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte mit Migrationshintergrund. Neben gesetzlichen Rechten und Pflichten sowie Klagemöglichkeiten werden auch Wege erörtert, Diskriminierung und Mobbing vorzubeugen. Eine weitere Rolle spielen Probleme wie Interessenskonflikte oder auch die Beweisbarkeit von Diskriminierung.

Hier gibt es die Handreichung als PDF.

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