Hilfsmittelbörse für Flüchtlinge jetzt mit eigener Webseite

Die Gesetzeslage sieht in Deutschland für Flüchtlinge lediglich eine medizinische Versorgung vor - jedoch keine Hilfsmittel. Foto: AWS Archiv
Die Gesetzeslage sieht in Deutschland für Flüchtlinge lediglich eine medizinische Versorgung vor – jedoch keine Hilfsmittel. Foto: AWS Archiv

In Deutschland ist es für Flüchtlinge mit Behinderungen oft schwer, Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen oder Hörgeräte zu bekommen. Die Gesetze sehen in der Regel nur eine akute medizinische Versorgung vor. Die Andreas-Mohn-Stiftung gründete im Februar 2016 deshalb gemeinsam mit dem Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) eine Hilfsmittelbörse für behinderte Flüchtlinge.

Auf der Plattform können Behinderte die Hilfsmittel, die sie selbst nicht (mehr) brauchen, einstellen. Flüchtlinge, die Hilfsmittel benötigen, können dort ihre Anliegen veröffentlichen. Eines sollte auf jeden Fall beachtet werden: Die Hilfsmittel müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Bislang war die Börse nur auf Facebook erreichbar, nun gibt es unter www.ability4refugees.de eine eigene Internetseite.

HW

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