MMB kritisert Vorgehen bei KFZ-Hilfe

Benötigt der Antragsteller ein Auto, um den Arbeitsplatz zu erreichen, wird vom Kostenträger auch der behindertengerechte Umbau übernommen. Foto: EML
Benötigt der Antragsteller ein Auto, um den Arbeitsplatz zu erreichen, wird vom Kostenträger auch der behindertengerechte Umbau übernommen. Foto: EML

Anspruch auf finanzielle Hilfe bei der Anschaffung eines Autos haben nur erwerbstätige behinderte Menschen. Der Verein Mobil mit Behinderung (MMB e.V.) kritisiert diese Auslegung der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung in einer Pressemeldung scharf.

Es sei der Politik bisher nicht gelungen, diskriminierenden Nachteilen mobilitätsbehinderter Menschen einen Riegel vorzuschieben. Dabei gebe es gesetzliche Grundlagen und Entscheidungen, im Sinne der gesellschaftlichen Teilhabe nicht nur die persönliche Mobilität behinderter Erwerbstätiger sondern die aller behinderter Menschen zu ermöglichen.

Die Gesetzgebung, Rechtsprechungen, selbst die Eingliederungshilfe-Verordnung schließe die staatliche Finanzierung eines behinderten- und bedarfsgerechten Autos, beispielsweise für Familien mit einem behinderten Kind, für einen Erwerbsarbeitssuchenden oder eine Rentnerin, nicht aus.

Allgemein werde jedoch davon ausgegangen, dass es im Ermessen der Behörde liege, welche Hilfemaßnahme sie in einem konkreten Einzelfall für notwendig und geeignet halte, die Ziele der Eingliederungshilfe, u.a. gesellschaftliche Teilhabe, zu erreichen. Individuelle Mobilität, so die Annahme, sei in erster Linie über Sonderfahrdienste, Taxen und öffentliche Verkehrsmittel herzustellen.

Der MMB, der seit vielen Jahren mobilitätsbehinderte Menschen und ihre Angehörigen bei der Finanzierung und Beschaffung eines bedarfsgerechten PKWs berät, beobachtet, dass es häufig zu einem falschen Gebrauch des Ermessens kommt, vor allem aufgrund fehlender Sachkenntnis der Verwaltung. „Für jeden Einzelnen hat die Fehlentscheidung einer Behörde schwerwiegende Folgen, insbesondere droht die gesellschaftliche Isolation. Dabei werden Antragsbearbeitungen bis zur Unerträglichkeit in die Länge gezogen, um noch mehr Gutachten, Unterlagen etc. einzuholen.

Lange Rechtsstreitigkeiten nagen an der Gesundheit der Betroffenen. Die Grundhaltung von Teilhabe und Inklusion, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Grundgesetz fordert, findet sich offenbar nicht in den Handlungsanweisungen der Behörden wieder“, so der MMB-Vereinsvorsitzende Heinrich Buschmann.

Gründe, warum Behörden die staatliche Finanzierung von behindertengerechten PKWs oder deren Umbau ablehnen, sind laut MMB vielfältig: Weil ein behindertes Kind ja das Auto nicht selbst fahren könne, weil öffentliche, barrierefreie Verkehrsmittel grundsätzlich zur Verfügung stünden, obwohl sie im konkreten Einzelfall aufgrund der Schwere der Behinderung gar nicht nutzbar sind, weil es Fahrdienste gebe.

„Was die kommunal geregelten Fahrdienste angeht“, so Buschmann, „erleben wir vermehrt Kürzungen der persönlichen Budgets. Mit den bewilligten Fahrten kommen die Betroffenen ein, zwei, mit Glück drei Mal im Monat aus dem Haus. Wie sollen sie damit am Gemeinschaftsleben teilnehmen können? Die Zuteilungen von Fahrdienst-Fahrten hat ohnehin nichts mit einem selbstbestimmten Leben zu tun. Das sah jüngst ja auch das Bayerische Landessozialgericht so und forderte die Bewilligung eines abgelehnten KFZ-Antrags. Individuelle Mobilität ist kein Luxus. Sie ist Voraussetzung für eine aktive Teilhabe am sozialen Leben in unserer Gesellschaft.“

AWS/Pm

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