Behindertenbeauftragter fordert uneingeschränktes Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen
Autor: Redaktion 12. Oktober 2011
„Das Wahlrecht ist das ureigenste Recht eines jeden Bürgers in der Demokratie. Dieses Recht wird heute vielen behinderten Menschen vollständig vorenthalten oder es gibt Hürden, die für andere Wählerinnen und Wähler nicht bestehen. Diese Missstände gilt es abzustellen. Hierzu verpflichtet nicht zuletzt die UN-Behindertenrechtskonvention. Art. 29 der Konvention stellt eindeutig klar, dass politische Teilhabe ein Menschenrecht ist“, so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, in einer Pressemitteilung. Er verweist darin auf eine jetzt veröffentlichte Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es widerspreche diesem menschenrechtlichen Ansatz, so der Behindertenbeauftragte, Menschen nur deshalb von ihrem Recht, zu wählen, auszuschließen, weil für sie ein Betreuer bestellt ist, der alle ihre Angelegenheiten erledigt.
Ein häufig genanntes Argument für den Ausschluss ist, dass diese Menschen nicht wüssten, worum es bei der einschlägigen Wahl gehe. „Dieses Argument ist nicht haltbar. Es kommt vielmehr darauf an, soweit erforderlich, Wahlinformationen so aufzubereiten, dass sie auch für Menschen mit einer Vollbetreuung verständlich sind. Außerdem fragt auch niemand bei nicht betreuten Menschen, wie informiert sie zu einer Wahl gehen“, so Hubert Hüppe.
Er verdeutlichte, dass es neben dem Wahlausschluss weitere Benachteiligungen behinderter Menschen gegenüber nicht behinderten Wählerinnen und Wählern gebe. Teilweise sei es schon schwierig, barrierefreie Informationen zu den Wahlen zu bekommen, etwa in leichter Sprache, Gebärdensprache oder mittels Untertiteln und Audiodeskription. Menschen mit sogenannter ‚geistiger Behinderung’, hörbehinderte und blinde Menschen sind dann oft von Informationen abgeschnitten, betonte Hubert Hüppe. In diesem Zusammenhang erneuerte er seine Forderung nach einer Nachrichtensendung in leichter Sprache, die mindestens einmal am Tag ausgestrahlt werden müsse. Die Hürden bei Wahlen setzten sich schließlich fort, wenn Wahllokale nicht barrierefrei sind oder eine nötige Assistenz fehle, so der Behindertenbeauftragte.












