bvkm aktualisiert Broschüre zum Behindertentestament
Autor: Redaktion 27. Oktober 2011
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber „Vererben zugunsten behinderter Menschen“ erneut umfangreich aktualisiert. Ausführlich wird in der Broschüre erläutert, welche erb- und sozialhilferechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments zu berücksichtigen sind.
Die Neuauflage berücksichtigt das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Januar 2011 (Aktenzeichen IV ZR 7/10). Darin bestätigt der BGH seine bisherige Rechtsprechung zum Behindertentestament und entwickelt diese sogar noch weiter. Nach Auffassung des höchsten deutschen Zivilgerichts verstößt es nicht gegen die guten Sitten, wenn ein behinderter Sozialhilfeempfänger auf Pflichtteilsansprüche verzichtet. Das Urteil eröffnet damit neue Möglichkeiten, wie ein Behindertentestament gestaltet werden kann.
Dies und andere Regelungen, die in einem Behindertentestament zu treffen sind, werden in der Broschüre anhand eines konkreten Beispiels verdeutlicht. Mit Hilfe eines Behindertentestaments können Eltern ihrem behinderten Kind finanzielle Mittel zukommen lassen, mit denen es zum Beispiel medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann. Möglich ist dies durch eine erbrechtliche Gestaltung, die den Zugriff des Sozialamts auf die Erbschaft verhindert.
Die Broschüre steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“ zur Verfügung. Sie kann außerdem zum Preis von 3 Euro (inkl. Porto und Verpackung) unter folgender Adresse bestellt werden: bvkm, Stichwort „Testament“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.
Siehe zu diesem Thema auch im Rehatreff 3/2011 den Artikel Behindertentestament.












