Am Ende zahlt der Patient die Zeche!
Autor: Redaktion 14. November 2011
Anlässlich des Weltqualitätstages am 10. November hat der Qualitätsverbund Hilfsmittel e.V. (QVH) die Festlegung einheitlicher Dienstleistungs- und Servicequalitätsstandards für die Hilfsmittelversorgung gefordert. Gleichzeitig müsse deren Einhaltung regelmäßig überprüft werden. Es reiche nicht aus, Qualitätsanforderungen für die Dienstleistungen bei der Hilfsmittelversorgung vordergründig in Krankenkassenverträgen oder Ausschreibungen festzulegen.
„Es ist richtig, einen Rahmen für die Versorgung zu setzen. Bei der Fülle von vorhandenen Verträgen besteht jedoch schnell die Gefahr, den Überblick über die Anforderungen zu verlieren“, heißt es in einer Pressemitteilung des Qualitätsverbundes Hilfsmittel e.V. „Und wer will die Erfüllung dann noch seriös überprüfen?“, fragt sich der QVH weiter. Eine systematische und regelmäßige Überprüfung zur Einhaltung der vereinbarten Service- und Dienstleistungsqualität gebe es in der Regel nicht.
Das Interesse der Krankenkassen, einen fundierten Nachweis über die Erfüllung der vereinbarten Qualitätsanforderungen zu bekommen, sei eher gering. Vielmehr verlassen sich die Kassen nach Beobachtung des Qualitätsverbundes Hilfsmittel auf die Rückmeldung in Einzelfällen und gehen diesen Beschwerden dann nach. Mit systematischem Vorgehen habe das wenig zu tun.
Sind qualitätsbewusste Firmen am Ende die Dummen?
Unternehmen, die ein hohes Qualitätsniveau erreichten, würden den Wettbewerb um den niedrigsten Preis wohl eher nicht gewinnen. „Ist derjenige, der sich an Vereinbarungen hält und auf hohe Qualität setzt, am Ende der Dumme?“, fragt sich der QVH. Qualität werde es jedenfalls zu Niedrigpreisen nicht geben. Und der, um den es eigentlich gehe, der Patient, müsse dies zu Lasten seiner Lebensqualität ausbaden.
Der QVH fordert deshalb bundeseinheitliche Dienstleistungs- und Servicequalitätsstandards festzulegen und verbindlich einzuführen. Die gesetzliche Regelung dafür gebe es ja bereits. Gleichermaßen müsse ein transparentes Prüfsystem zur Einhaltung der Standards etabliert werden. Denn nur dann gebe es eine fundierte Basis für einen transparenten Wettbewerb um die beste Versorgungsqualität. Und nur dann werde für alle deutlich, welche Versorgungs-qualität beim Patienten ankommen soll und tatsächlich auch ankommt.
Der Qualitätsverbund Hilfsmittel e.V. hat Qualitätsstandards für die Hilfsmittelversorgung erarbeitet und entwickelt diese regelmäßig weiter. Unternehmen, die diese Standards nachweislich einhalten, werden mit dem QVH-Gütesiegel ausgezeichnet. Diese Betriebe haben den Nachweis erbracht, dass die Versorgungsqualität auf Grundlage der QVH-Standards bei den Betroffenen auch tatsächlich ankommt. Weitere Informationen: www.qvh.de












