Wegweisendes Gerichtsurteil für die Inklusion
Autor: Redaktion 22. November 2011
Der BDH Bundesverband Rehabilitation begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, das zugunsten eines Auszubildenden mit Behinderung entschied und die Kostenübernahme für einen ausbildungsrelevanten Gebärdensprachdolmetscher durch die Bundesagentur für Arbeit verkündete. Kläger war das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), das einem schwerbehinderten, gehörlosen Mann einen Gebärdendolmetscher im Rahmen der Ausbildung bewilligte und die Kostenübernahme in Höhe von 7.500 Euro durch die Bundesagentur für Arbeit verlangte und nun gerichtlich durchsetzte.
„Genau so stellen wir uns erfolgreiche Ausbildung von Menschen mit Handicap vor, unbürokratisch und bedarfsgerecht“, kommentiert Ilse Müller, Bundesvorsitzende des Sozialverbandes, das Urteil. Davon werde in wenigen Jahren der Arbeitsmarkt in Zeiten des Fachkräftemangels profitieren. Mit dieser Entscheidung gebe das Gericht die grundsätzliche Ausrichtung der Inklusionspolitik in Deutschland vor. Das Bewusstsein in den Köpfen der Menschen für die Probleme ihrer behinderten Mitbürger werde auf diese Weise gestärkt. „Für uns als politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung lebt eine erfolgreiche Inklusionspolitik von der Bereitschaft der Politik, und damit auch der gesamten Gesellschaft, alles Notwendige zu tun, behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu garantieren, das im besten Falle in die wirtschaftliche Unabhängigkeit eines erfüllten Erwerbslebens führt“, so Ilse Müller.
Der BDH Bundesverband Rehabilitation ist als Träger der Medizinisch-beruflichen Rehabilitation in Vallendar (MBR) am Prozess der Weiterentwicklung beruflicher Rehabilitation behinderter Menschen in Deutschland maßgeblich beteiligt.
Über den BDH Bundesverband Rehabilitation
Der BDH ist die größte deutsche Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Weiterhin bietet der BDH rechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an. Die stationäre neurologische Rehabilitation nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes des BDH ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten.
In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf über ganz Deutschland verteilte neurologische Kliniken. Dazu kommen das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das Neurologische Therapie- und Beratungszentrum Ortenau in Offenburg. Kontakt: BDH Bundesleitung, Eifelstr. 7, 53119 Bonn, Tel.: 0228 969840.












