Inklusion: „Kultusministerkonferenz hat heiße Luft beschlossen“
Autor: Redaktion 25. November 2011
Schon am 20. Oktober 2011 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) neue Vereinbarungen über die Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung getroffen. Erst fünf Wochen später, am 25. November, wird der Beschluss veröffentlicht. Von den Betroffenenverbänden, die zur Veröffentlichung nicht eingeladen sind, kommt harte Kritik an dem Beschluss: Die Kultusministerkonferenz hat sich ihrer Aufgabe verweigert, Standards für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in allen Bundesländern zu setzen. Alles kann, aber nichts muss, das ist das Gegenteil von wert setzenden Leitlinien, wie es die Empfehlungen eigentlich sein sollten“, urteilt Barbara Vieweg vom Deutschen Behindertenrat.
So zeige das Papier in erster Linie, dass die Schul- und Kultusminister der Bundesländer das Vokabular der Inklusion inzwischen gelernt haben. Da werde in schönen Worten die Einbeziehung der SchülerInnen mit Behinderung in die allgemeinen Schulen beschrieben – allein, ob die Bundesländer dies umsetzen, bleibe ihnen völlig frei gestellt. Forderungen der UN-Konvention würden angesprochen, aber kein Wort darüber verloren, dass und wie sie umzusetzen sind. Sibylle Hausmanns von der BAG Gemeinsam leben – gemeinsam lernen kritisiert: „Zur Frage der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen findet sich lediglich der lapidare Satz: ,Die aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen an den sie betreffenden Angelegenheiten ist selbstverständlich‘.“ Dass diese Beteiligung im Schulrecht verankert werden muss, empfehle die KMK nicht.“
Für SchülerInnen mit Behinderung heiße dies alles: Wer in Hamburg das Recht auf den Besuch einer allgemeinen Schule hat, kann nach einem Umzug nach Niedersachsen ohne Federlesens in die Sonderschule gesteckt werden. An mehreren Stellen verweisen die KMK-Empfehlungen, die den Betroffenenverbänden im Wortlaut vorliegen, auf „regionale Besonderheiten“: Zum Beispiel auf Seite 16: „Die Formen des gemeinsamen Unterrichts werden durch regionale Besonderheiten, das elterliche Wunsch- und Wahlverhalten, individuelle Bedarfe und die Gestaltungsmöglichkeiten der beteiligten Partner bestimmt.“
Vielfalt der Lernorte
„Damit machen die Kultusminister im Schluss die absurde Feststellung, die UNO-Forderung nach gemeinsamem Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung sei quasi aus Mentalitätsgründen in Deutschland nicht überall verwirklichbar. Haben Bayern einen unüberwindlichen Drang, Schüler mit Behinderung auszugrenzen?“, heißt es in einer Pressemitteilung von mittendrin e.V. „In Ihrer Beliebigkeit“, urteilt Edda Schliepack, Präsidiumsmitglied des Sozialverbands SoVD, „ignorieren die Empfehlungen den klaren Vorrang des gemeinsamen Lernens und sprechen stattdessen von einer ,Vielfalt der Lernorte‘.“
Ihrer wichtigste Aufgabe aus der UN-Behindertenrechtskonvention, nämlich das Recht auf Regelschule für Kinder mit Behinderung zu beschließen, hätten sich die Kultusminister schlicht entzogen. „Die Empfehlungen beschweigen das ,Recht auf Regelschule‘ für behinderte Kinder statt es anzuerkennen“, stellt Edda Schliepack fest. Stattdessen werde der in vielen Bundesländern geplante Bestandsschutz für Sonderschulen von der Kultusminsterkonferenz abgesegnet.
Keine länderübergreifende Vergleichbarkeit
So heiße es auf Seite 17 des Beschlusses: „Sonderpädagogische Unterstützungssysteme entwickeln je nach den Gegebenheiten der Region oder des Bildungssystems länderspezifisch unterschiedliche Profile. Sie tragen einer fachlichen und organisatorischen Weiterentwicklung sonderpädagogischer Bildung, Beratung und Unterstützung Rechnung. Diese können als regionale oder überregionale Einrichtungen einzelne oder mehrere Förderschwerpunkte umfassen und die präventiven, inklusiven und kooperativen Formen fachgerecht unterstützen.“ Damit sei auch die völlige Verweigerung inklusiver Schulentwicklung durch Bundesländer aus Sicht der Kultusminsterkonferenz in Ordnung.
Nach zweieinhalb Jahren Beratung lege die Kultusministerkonferenz damit „Empfehlungen zur inklusiven Bildung“ vom Charakter eines Besinnungsaufsatzes vor: Keine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, keine länderübergreifende Vergleichbarkeit der Lern- und Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.












