Kritik an pauschaler Vergabe von Hilfsmittelversorgungen

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KindimRollstuhl_rehakind_In letzter Zeit ist es um die verschiedenen Internetportale einzelner Krankenkassen, über die Hilfsmittelversorgungen vergeben werden, ruhiger geworden. Das heißt nicht, dass es diese nicht mehr gibt. Vielmehr werden sie trotz erheblicher Bedenken weiter betrieben. Da die AOK NORDWEST in der Region Schleswig-Holstein seit dem 01.12.2011 eine Vielzahl von Produktgruppen über ihr AOK-Hilfsmittel-Portal vergebe, ist dies Anlass für rehaKIND e.V., die Internationale Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation, auf pauschalisierte Formen der Versorgung aufmerksam zu machen. Denn betroffen seien gerade auch die Produktgruppen 18 und 28, somit typische Produkte, mit denen Kinder und Jugendliche versorgt werden.

Angesichts der hohen Individualität und der langfristigen Folgen von Kinderreha-Versorgungen sei diese Vorgehensweise entschieden abzulehnen, so rehaKIND. Selbst wenn man die datenschutzrechtlichen Probleme durch Weitergabe der Sozialdaten der Patienten, an den „Gewinner der Ausschreibung“ ohne vorherige Einwilligung des Versicherten und das nach wie vor existierende Wahlrecht des Versicherten außer acht lasse, blieben eine Vielzahl von Problemen bestehen.

„Denn eine pauschale Vergabe von Hilfsmittelversorgungen ohne Ansehen des Kindes ist für eine nach den Kriterien der ICF und den Hilfsrichtlinien angelegte qualitätvolle und langfristig gute Versorgung nicht geeignet“, heißt es in einer Mitteilung von rehaKIND. „Ein in einem Portal eingestellter Kostenvoranschlag berücksichtigt gerade nicht alle erforderlichen Kriterien einer Hilfsmittelversorgung.“ Dort fänden sich nur „technische Daten“.

Das reiche bei weitem nicht aus, um den individuell bestehenden Versorgungsanspruch zu erfüllen. Die Notwendigkeit einer Hilfsmittelverordnung und –versorgung ergebe sich gerade nicht nur aus der Diagnose.

Verweis auf Hilfsmittelrichtlinien

„Vielmehr sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung (ICF) der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen), der noch verbliebenen Aktivitäten und einer störungsbildabhängigen Diagnostik der Bedarf, die Fähigkeit zur Nutzung, die Prognose und das Ziel einer Hilfsmittelversorgung auf der Grundlage realistischer, für den Versicherten alltagsrelevanter Anforderungen zu ermitteln. Dabei sind die individuellen Kontextfaktoren in Bezug auf Person und Umwelt als Voraussetzung für das angestrebte Behandlungsziel zu berücksichtigen.“ - Diese Formulierung stamme aus den auch für die Krankenkassen verbindlichen Hilfsmittelrichtlinien und werde seit Jahren vehement von rehaKIND e.V. vertreten.

Wirtschaftlichkeitsgebot hilft nicht weiter

„Es ist offenkundig, dass die Versorgung über ein Internet-Portal dem nicht gerecht werden kann. Auch das viel bemühte Wirtschaftlichkeitsgebot hilft den betreffenden Krankenkassen da nicht weiter. Das ist gerade keine Ermächtigungsgrundlage, um einfach Preise zu drücken. Nach wie vor besteht ein Anspruch auf die im Einzelfall erforderliche Versorgung. Dieser kann nicht durch Instrumente  eingeschränkt werden, die diesem Anspruch nicht gerecht werden“, stellt rehaKIND klar.

Andere Krankenkassen würden daher für den Bereich der Kinderversorgung (z.B. TK unter Begleitung von rehaKIND) spezielle Verträge schließen, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Bedarf und Status würden dabei über spezielle Bögen ermittelt, wie z.B. dem Bedarfsermittlungsbogen (BEB) von rehaKIND.

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