Pflegegeld von Heimbewohnern wird gekürzt

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

bvkmlogo_Heimbewohner, die am Wochenende oder in den Ferien bei ihren Eltern zu Besuch sind, erhalten pro Pflegetag in der Familie anteiliges Pflegegeld. Bislang zahlten die Pflegekassen pro Tag 1/30 des maßgeblichen monatlichen Pflegegeldes, bei Pflegestufe I (Monatsbetrag seit 1. Januar 2012: 235 Euro) also zum Beispiel 7,83 Euro. Neuerdings berechnen viele Pflegekassen nach Angaben des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) das Pflegegeld aber nach einer neuen Methode: Sie ermitteln zunächst, in welcher Höhe der Pflegebedürftige bereits Sachleistungen der Pflegekasse durch seinen Aufenthalt im Wohnheim in Anspruch genommen hat. Das Pflegegeld wird sodann um den Prozentsatz vermindert, in dem der Betroffene Sachleistungen erhalten hat. Auf der Grundlage dieses verringerten monatlichen Pflegegeldes wird schließlich der Tagessatz ermittelt.

Ein Heimbewohner, der sich bei seiner Familie aufhält und Pflegestufe I hat, erhält laut bvkm nach der neuen Berechnungsmethode statt 7,83 Euro nur noch 3,38 Euro Pflegegeld pro Tag. Dies bedeutet eine Leistungskürzung von 57 Prozent. Die Pflegekassen berufen sich den Angaben zufolge bei ihrer neuen Berechnung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. März 2001 (Az. B 3 P 10/00 R). Nach Auffassung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) wenden die Kassen dieses Urteil falsch an. Außerdem sei die zehn Jahre alte Entscheidung auf die heutige Rechtslage nicht mehr übertragbar, weil sich einschlägige Rechtsvorschriften zur Berechnung des Pflegegeldes bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen in der Zwischenzeit geändert hätten.

Widerspruch einlegen

Der bvkm empfiehlt Betroffenen deshalb, gegen die Kürzung des anteiligen Pflegegeldes Widerspruch einzulegen. Die vom bvkm erstellte „Argumentationshilfe gegen die Pflegegeldkürzung bei Heimbewohnern“ kann im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik Arbeitsbereiche/Recht und Politik/Argumentationshilfen unter dem Stichwort „Pflegeversicherung“ kostenlos heruntergeladen werden.

Testimonial