Bürgerinitiative kritisiert neue Regelungen für Krankmeldungen
Autor: Redaktion 02. Februar 2012
Die Internationale Bürgerinitiative für Rollstuhlfahrerinteressen Interrolli mit Sitz in Göttingen kritisiert die von ihr beobachtete veränderte Praxis bei Behörden und Unternehmen, mit Krankmeldungen umzugehen. Hinsichtlich der Pflicht von Arbeitnehmern, im Fall von akut auftretenden krankheitsbedingten dienstlichen Ausfällen, diese sofort telefonisch ihrem jeweiligen Arbeitgeber zu melden oder melden zu lassen, gilt allgemein noch die Regel, dem jeweiligen Arbeitgeber am dritten Tag eines krankheitsbedingten Dienstausfalles eine durch den Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen zu lassen.
Diese Regelung wurde beispielsweise durch einige Ärzte und auch durch Krankenkassen bestätigt. „Da jedoch immer mehr Unternehmen sowie Behörden glauben, dass der eine oder andere Beschäftigte diese gängige Regelung zu seinen Gunsten ausnutzt und damit missbraucht, haben diese Unternehmen und Behörden eine Änderung und Verschärfung der bisherigen Regelung beschlossen“, heißt es in einer Mitteilung von Interrolli.
Nach den neuen Bestimmungen müsse auch bei einer akut vorliegenden Krankheit und einem damit verbundenen Dienstausfall eines Arbeitnehmers (und sei es auch nur für ein paar Arbeitsstunden oder einen Arbeitstag) wie bisher sofort der Arbeitgeber informiert und ihm aber zusätzlich unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugesendet werden. Eine (fern-)mündliche Benachrichtigung des Arbeitgebers und eine schriftliche Bestätigung des Arztes über den tatsächlichen Aufenthalt des kranken Patienten/Arbeitnehmers in seiner Praxis oder im Krankenhaus reichen den Angaben zufolge einigen Unternehmen und Behörden nicht mehr aus.
Abmahnungen und Kündigungen
„Unterlässt der Arbeitnehmer die sofortige Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber, stellt dieses Verfahren eine unerlaubte dienstliche Abwesenheit (Arbeitszeitbetrug) dar, welche entweder mit einer Abmahnung oder einer (außer-) ordentlichen Kündigung des tatsächlich kranken Arbeitnehmers zu ahnden ist“, beschreibt Interrolli die neuen Regelungen. Das heiße auch, dass Kurzbesuche beim Arzt wegen einer akuten Krankheit des Arbeitnehmers während der Arbeitszeit als private Abwesenheitszeit zu registrieren seien und nur in eine dienstliche Abwesenheitszeit umgewandelt werden könnten, wenn der Arzt seinen Patienten/den Arbeitnehmer nach dessen Kurzbesuch nach Hause schicke und ihm sofort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstelle.
Menschen mit Behinderungen werden durch die neue Regelung benachteiligt
Aus Sicht des Arbeitgebers sei diese Regelverschärfung nachvollziehbar, jedoch sorge diese nach Meinung vieler Arbeitnehmer, Ärzte und Krankenkassen für einige kritische Diskussionspunkte, darunter folgende: Mobilitätsbehinderte und schwerkranke Arbeitnehmer seien häufig gar nicht in der Lage, dem Arbeitgeber am ersten Tag ihrer Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu überbringen oder überbringen zu lassen.
Speziell Menschen mit Behinderungen würden also durch die Regelungsverschärfung benachteiligt. Zudem würden Arbeitnehmer geradezu animiert, sich auch bei kleinen akuten Krankheiten vom Arzt z.B. drei bis vier Tage krankschreiben zu lassen, obwohl es dazu gar keinen Grund gibt. Dies würde zu einer unnötigen Zunahme von krankheitsbedingten Dienstausfällen führen und wäre damit kontraproduktiv zu dem Ziel, das sich der Arbeitgeber mit der neuen Regelung gesetzt hat.
Interrolli fordert deshalb Unternehmen und Behörden mit einer solchen neuen Regelung auf, diese wieder abzuschaffen.












