Neues Internetportal: „REHADAT-Recht“ ist online

HomepageREHADAT_RechtUnter www.rehadat-recht.de ist das neueste Portal des REHADAT-Informationssystems online gegangen. Das Portal informiert über Urteile und Gesetze mit einem Bezug zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Der Nutzer findet Rechtsprechung aus dem Arbeits- und Sozialrecht, die wichtigsten Gesetze und Verordnungen sowie Links zu Veröffentlichungen.

Einen guten Überblick über die Inhalte von mehr als 13.700 Urteilen kann sich der Nutzer über die thematische Navigation verschaffen. Entscheidungen zu folgenden übergeordneten Themenbereichen sind zum Beispiel vorhanden: Arbeit, Aus- und Weiterbildung, Kündigung, Schwerbehindertenvertretung, Benachteiligung, Rehabilitation, Leistungen und Hilfsmittel. Ergänzend steht eine Detailsuche zur Verfügung, mit der man Urteile mithilfe von Schlagworten, Aktenzeichen oder Zeitraum suchen kann.

Die meisten Urteile können bei REHADAT im Volltext nachgelesen werden – zusammen mit den verlinkten Rechtsgrundlagen: 25 Gesetze und Verordnungen sind im Volltext in REHADAT-Recht erfasst, z. B. das SGB IX, die UN-BRK und die Kfz-Hilfeverordnung. Die Informationen werden laufend aktualisiert und ergänzt. Alle bisherigen Inhalte sind über das Portal erreichbar.

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