Nullschwellen an Außentüren sind längst vorgeschrieben

Allerspätestens seit 2013 ist klar, dass ein bis zwei Zentimeter hohe Türanschlagdichtungen innerhalb des barrierefreien Bauens unzulässig sind. Die bundesweit bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme hat dies erreicht. Aufgrund der Anfrage von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle, im Sommer 2013 an das DIN e.V. hat der Arbeitsausschuss der DIN 18040 endlich klargestellt, dass Nullschwellen innerhalb des barrierefreien Bauens konsequent umzusetzen sind und sogar den Regelfall darstellen. Die DIN 18040 gilt als anerkannte Regel der Technik, die zusätzlich bauordnungsrechtlich in fast allen Bundesländern eingeführt ist. Wer Nullschwellen an seiner Haustür und an seinen Terrassen- und Balkontüren möchte, braucht nur diese für Inklusion, Sturzprävention und Designqualität bahnbrechende Nullschwellen-Stellungnahme auf den Tisch legen, falls mangelhaft informierte Bauverantwortliche immer noch behaupten, sie müssten weiterhin nach über 20 Jahren technisch gelösten Nullschwellen gefährliche, ausgrenzende und ästhetisch fragwürdige Türschwellen bauen. Die wichtige Nullschwellen-Stellungnahme mit Infos zur Entstehungsgeschichte kann unter diesem Link kostenfrei heruntergeladen werden:

https://www.die-frau-nullschwelle.de/die-nullschwellen-stellungnahme/

 

Foto: Ulrike Jocham

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