Proteste begleiten Anhörung zum Bundesteilhabegesetz

Foto: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de
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Anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Bundesteilhabegesetz am 7. November finden an diesem Tag im Umfeld des Reichstages in Berlin eine Reihe von Protestaktionen gegen den vorliegenden Gesetzentwurf statt.

Damit weisen tausende behinderte und nichtbehinderte Menschen auf drohende Verschlechterungen im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetzes hin. Sie fordern dringend notwendige Nachbesserungen des Gesetzentwurfs ein, um die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen endlich auch in Deutschland umzusetzen.

„Mit den Protestaktionen wollen wir u.a. aufzeigen, dass der vorliegende Gesetzentwurf das Wahlrecht behinderter Menschen und damit die Selbstbestimmung massiv einschränkt und den zukünftigen Zugang zu Leistungen erheblich erschwert. Zudem wird nach den derzeitigen Plänen ein Zwei-Klassen-System für behinderte Menschen geschaffen. Diejenigen, die beispielsweise nicht arbeiten und Hilfen zur Pflege bekommen, sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auch zukünftig nur wenig ansparen dürfen und ihre PartnerInnen werden weiterhin arm gemacht“, erklärte Ottmar Miles-Paul, Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz, im Vorfeld der Protestaktionen.

Es dürfe nicht sein, dass behinderte Menschen zukünftig durch das geplante „Zwangspoolen“ in Form einer gemeinschaftlichen Leistungserbringung gegen ihren Willen in ihrer Selbstbestimmung beschnitten und ihre Hilfen mit anderen behinderten Menschen teilen müssen. Zudem sei es völlig unakzeptabel, wenn der im Gesetz verankerte Kostenvergleich von Leistungen weiterhin dazu führen kann, dass behinderte Menschen die nötigen Hilfen nicht zu Hause, sondern nur in Wohngruppen oder in einem Heim bekommen.

„Wir fordern die Bundestagsabgeordneten mit den vielfältigen Protesten nachdrücklich auf, den Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz durch entsprechende Änderungsanträge grundlegend so zu überarbeiten, dass behinderte Menschen bzw. diejenigen, die zukünftig behindert werden, selbstbestimmter leben können als heute, aber zumindest keine Verschlechterungen zu den heutigen Regelungen hinnehmen müssen.

Zudem muss gewährleistet werden, dass die UN-Behindertenrechtskonvention durch das Gesetz so umgesetzt wird, dass behinderte Menschen die Hilfen, die sie brauchen, dort bekommen, wo sie leben wollen und nicht auf aussondernde Einrichtungen verwiesen werden“, erklärte Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin des Behindertenverbandes Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL).

Die Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales findet am 7. November von 11:30 – 13:30 im Reichstagsgebäude in Berlin statt.

Weiter Infos unter: www.teilhabegesetz.org

Protestaktionen am 7. November in Berlin:
10:30 Uhr Protestaktion auf dem Platz der Republik an der Westseite des Reichstages vor der Anhörung
13:00 Uhr Kundgebung vor dem Paul-Löbe-Haus auf der Paul-Löbe-Allee neben dem Reichstag
14:00 Uhr Demonstration am Brandenburger Tor

Quelle: NETZWERK ARTIKEL 3

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