Recht auf Hortplatz für Kinder mit Behinderung

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Kinder mit Behinderungen sollen in Brandenburg einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz nach Schule oder Kita bekommen. SPD und Linke wollen laut Medienberichten das Gesetz entsprechend anpassen. Die Mehrkosten soll das Land tragen. Bisher müssen Eltern die zusätzlichen Kosten von mehreren Hundert Euro im Monat selbst tragen. Hier soll nun das Land aushelfen. Das teilte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Susanne Melior mit. Melior rechnet mit Kosten von mehreren Millionen Euro. Betroffen sind in Brandenburg bis zu 500 Kinder. Bei der Eingliederungshilfe sei zwar der Bund in der Pflicht, aber man wolle die Eltern dieser betroffenen Kinder nicht weiter warten lassen, so Melior. Die CDU begrüßt den Vorstoß der SPD, trotz allem dürfe man den Bund in dieser Frage aber nicht aus der Pflicht entlassen, sagte der bildungspolitische Sprecher, Gordon Hoffmann. Denn Inklusion sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kritik üben auch die Grünen im Landtag. „Manchmal gewinnt man den Eindruck, die SPD verzögert wichtige Aufgaben mit Absicht, um damit kurz vor den Wahlen punkten zu können“, so die Bildungsexpertin der Grünen, Marie Luise von Halem. Noch im März soll im Landtag eine Anhörung zu der geplanten Gesetzesänderung stattfinden.

(AWS)

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