Abdullah – nur geduldet
Autor: Niklas Schenck 23. September 2011
Bahar Abdullah-Mohammed wird als Flüchtling in Deutschland nur noch geduldet. Wie in Deutschland mit ihr umgegangen wird, verstößt gegen kein Gesetz. Schockierend ist es trotzdem.
Die Dunkelheit diente auch ihrem eigenen Schutz. Als Bahar Abdullah-Mohammed irgendwo im Süden der Türkei in den Lkw eines Schleppers stieg, gab sie sich für vier Tage und vier Nächte der Dunkelheit hin.
Erst in Deutschland fiel wieder Licht durch die Luke, in Trier. Und obwohl dieses Licht Freiheit versprach, war ihre Angst immer noch da.
10.000 Euro musste sie aufbringen, so viel kostete die illegale Fahrt von Kirkuk im Nordirak, wenn sie eine Garantie haben wollte. Unterwegs zu stranden, das war für die junge Frau im Rollstuhl zu riskant. Und es ist besser, dass sie selbst nicht weiß, welche Länder sie damals durchquerte – sonst könnten die deutschen Behörden sie nach Griechenland abschieben oder nach Bulgarien, je nachdem, auf welchem Weg sie ins Land kam.
„Denk an den Muskel“, sagt Maria Schatzis. Dann schaut sie zu, wie das rechte Bein von Bahar Abdullah-Mohammed zuckt, einmal, zweimal, dreimal. Irgendwann trägt es, und Abdullah-Mohammed steht in ihrem Metallgestell. Die Krankengymnastin Schatzis hat in den Augen ihrer Patientin ein kleines Wunder vollbracht. Als sie drei Jahre alt war, ließ eine Spritze ihr die Beine wegsacken. „Wahrscheinlich hatte sie Polio“, sagt Schatzis. Im Irak wurde sie mehr zum Laufen aufgefordert. „Als sie zu mir kam, musste sie erst wieder lernen, ihre Muskeln zu spüren“, sagt Schatzis.
Es war ein weiter Weg bis zu Maria Schatzis. Nach drei Monaten im Lager in Trier kam Bahar Abdullah-Mohammed nach Ludwigshafen. Kurz darauf wurde ihr Asylantrag abgelehnt. Seither wird die 35-Jährige geduldet, denn in den Irak wird derzeit niemand abgeschoben. Inzwischen lebt sie alleine in einer Erdgeschosswohnung in Ludwigshafen. Dafür hatte sich Marianne Speck stark gemacht, eine pensionierte Hausärztin, die als Freiwillige bei der Diakonie arbeitet. Zusammen mit der Sozialarbeiterin Angelika Geist hilft sie der jungen Irakerin bei ihrem ewigen Ringen mit den Behörden.
Mehr als Schmerzbehandlung und die Versorgung im Notfall sieht das Gesetz für Geduldete nicht vor. Niemand soll hier sterben, aber mehr eben auch nicht. Dass Krankengymnastik ihre verkümmerten Muskeln aktivieren, ihr die Chance bieten könnte, wieder laufen zu lernen, das interessierte lange niemand. Irgendwann bekam sie Orthesen bewilligt, und heute bezahlt die Kommune ihre Krankengymnastik. Ihr Rollstuhl aber bleibt klapprig. Abdullah-Mohammed zeigt ein paar abgerissene Polster. Ihre Füße baumeln frei in der Luft, sie reichen nicht bis zu den Halterungen hinab. „Schlecht für die Kräftigung“, sagt Schatzis, die zwei Mal pro Woche zum Hausbesuch kommt.
Eigentlich bräuchte sie eine Operation an Hüfte und Knien. „Stattdessen versuchen wir sie jetzt mit Krankengymnastik zu stabilisieren, so gut es geht.“ Mit einer abgesägten Krücke kämpft sie sich im Wohnzimmer an der Wand entlang. Schatzis zieht sie auf einen Teppich in der Mitte des Raums. „Soll ich dich stützen?“ fragt sie. „Lieber frei“, sagt Abdullah-Mohammed und versucht ein paar Schritte. „Diese Behandlung macht mir jeden Tag Mut“, sagt sie später, bei Baklava und Tee, in holprigem Deutsch.
An Versehrte ist man gewöhnt im Irak, besonders im kurdischen Norden, ihrer Heimat. „In einer betuchten bürgerlichen Familie wäre eine Behinderung wie ihre wahrscheinlich kein Problem“, sagt Professor Werner Schiffauer, Anthropologe an der Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder. „Das mag ja sein“, sagt Irfan Ortaç, selbst kurdischer Jeside und Doktorand am Arnold-Bergsträßer-Institut für kulturwissenschaftliche Forschung in Freiburg. „Aber das hat bisher nicht dazu geführt, dass blinden- oder behindertengerechte Schulen eingerichtet würden.“ De facto sei Menschen mit Behinderung die Teilhabe an der Gesellschaft verwehrt. „Als ich die Beamten ansprach, die bei Behörden für solche Anliegen zuständig wären, begriffen sie überhaupt nicht, was ich von ihnen wollte.“ Behinderte hätten so gut wie nie die Chance zu arbeiten, sie gelten für den Heiratsmarkt als minderwertig.
Eine Schule hat Bahar nie besucht. Trotzdem kann sie lesen und schreiben, früher half sie ihren Brüdern bei den Hausaufgaben. „Du bist stark, du schaffst das“, hatten die Eltern ihr gesagt, als sie 2007 nach Deutschland aufbrach. Seit vier Jahren hört sie ihre Stimmen nur noch am Telefon. Dass hier alle vor dem Gesetz gleich seien, hatte sie ihrer Mutter anfangs erzählt, und dass vor Gericht nicht immer der Stärkere gewinne. Nach vier Jahren in Deutschland ist sie da nicht mehr so sicher.
Immer wenn sie ihre Duldung verlängern lassen muss, hat sie Angstzustände. Vielleicht würde es helfen, wenn sie dem zuständigen Beamten ins Gesicht blicken könnte. Doch dafür müsste dieser sich schon vor die Tür des Ludwigshafener Ausländeramtes bequemen, denn für Rollstühle zugänglich ist das Gebäude nicht – kein Fahrstuhl, keine Rampe. „In absehbarer Zeit wird sich daran auch nichts ändern“, sagt Behördenleiter Jürgen Blaul.
Seine Mitarbeiter seien angehalten, Behinderte im Erdgeschoss zu treffen. Dass der für Abdullah-Mohammed zuständige Mitarbeiter sich weigerte, zu ihr zu kommen, will Blaul nicht kommentieren. Auch nicht, dass er sie aufgefordert haben soll, sie möge eben vor dem Amtsgebäude Fremde ansprechen, damit sie ihre Papiere zu ihm brächten. Irgendwann räumt er doch ein, dass so ein Fall denkbar sei. „Manchmal bringen Leute zum x-ten Mal ein bestimmtes Dokument nicht bei. Irgendwann stellen wir eben auch auf stur“.
Das öffentlich zu kritisieren, ist in Ludwigshafen schwierig. Ein Kratzen am Lack der ‚Schwerpunktstadt der Integration‘ ist nicht erwünscht. Der Diakonie-Mitarbeiterin Angelika Geist merkt man an, dass ihr das nicht immer leicht fällt. Klar sei: Arbeitsmigranten genießen Vorzüge vor Fluchtmigranten, und unter denen sind Asylbewerber schlechter dran als Kontingentflüchtlinge. „Beklage ich, dass jemand keinen passenden Rollstuhl bekommt, werde ich schief angeschaut.“ Diese Erfahrung hat auch Manfred Asel gemacht, Referent für Migration bei der Diakonie. „Wir müssen immer abwägen, was unsere Kritik an einer Behörde für ein Einzelschicksal letztlich bewirken kann.“
Solange sie ihre Duldung alle drei Monate erneuern lassen musste, durfte Bahar in Deutschland kein Konto eröffnen. Jetzt muss sie nur noch alle sechs Monate vorsprechen, ihre staatliche Hilfe wird nun überwiesen. Einen Vertrag für Telefon und Internet kann sie weiter nur über Dritte abschließen. Najim Peshawa hat das für sie übernommen, ein junger Koch aus Heidelberg, der manchmal auch für sie übersetzt. Ihn würde Bahar Mohammed-Abdullah gerne zu Hause besuchen. Doch damit würde sie gegen die Auflagen ihrer Duldung verstoßen. Selbst für die Besuche in der Heidelberger Orthopädie braucht sie eine Ausnahmegenehmigung.
Najim hat ihr zwei uralte Sofas besorgt, und sie hat neue Überzüge dafür genäht, an einer museumsreifen Nähmaschine. Auch ein paar Kleider hat sie geschneidert, so hatte sie sich schon in der Heimat nützlich gemacht, unterwiesen von ihrer Mutter und ein paar Nachbarsfreunden in Kirkuk. Sie legt die Stoffe zur Seite und rollt über die Türschwelle in den Hof. In einem winzigen Beet pflanzt sie Radieschen und Schnittlauch, Petersilie und einen Salatkopf. Sie will arbeiten, doch dafür bräuchte sie eine Ausnahmegenehmigung. „Die wird nur selten erteilt“, erklärt ein Sprecher der Vereinigung ProAsyl, denn selbst bei gering bezahlten Jobs prüfen die Behörden zunächst, ob dafür nicht ein arbeitsloser Deutscher in Frage käme. Selbständige Arbeit – etwa als Schneiderin – ist ihr verboten.
Die Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden seit der ersten Version im Jahr 1997 nicht mehr angepasst. Die Beträge sind noch in D-Mark ausgewiesen. Organisationen wie ProAsyl und Amnesty International kämpfen seit Jahren darum, dass sie wenigstens der Inflation angeglichen werden. Als Existenzminimum definiert der Bundestag das Arbeitslosengeld II, knapp 365 Euro. Bahar Abdullah-Mohammed erhält seit dem Duldungsbescheid 188 Euro im Monat, ihre Miete wird bezahlt. „In den zehn Tagen vor Monatsende“, sagt sie, „habe ich eigentlich nie Geld“. Würde eine Stiftung nicht ihre Monatskarte für den Bus bezahlen, sie könnte ihre Wohnung nicht mehr verlassen. Demnächst könnte sie verlängert werden, ein letztes Mal. Einige der Ehrenamtlichen der Diakonie haben einmal versucht, den Fastenmonat mit 180 Euro zu überstehen. „Nach 14 Tagen mussten alle ihre Vorräte anbrechen“, sagt Angelika Geist.
Wissenschaftler wie der sozialdemokratische Ökonom Armin Falk hinterfragen die Kritik an niedrigen Transferleistungen. In einem Interview mit der ZEIT sagte Falk: „Die Forderung nach höheren Sätzen entstammt falschen Gerechtigkeitsüberlegungen, denn jeder Euro mehr verringert den Anreiz, aus Hartz IV und der staatlichen Abhängigkeit herauszustreben. Und darum muss es doch gehen.“ Doch genau diese Möglichkeit fehlt bei Leuten wie Bahar Abdullah-Mohammed. Denn Anreize zu arbeiten, die bräuchten sie wahrlich nicht. Es würde reichen, wenn irgendwo in Deutschland ein Beamter den Daumen hebt.













