In Thüringen muss barrierefrei gebaut werden

Beauftragter für Menschen mit Behinderungen in Thüringen,  Dr. Paul Brockhausen. (Foto: TMSFG )
Beauftragter für Menschen mit Behinderungen in Thüringen,
Dr. Paul Brockhausen. (Foto: TMSFG )

Behindertenbeauftragter begrüßt Verabschiedung neuer Bauordnung im Thüringer Landtag

Thüringen hat eine neue Bauordnung verabschiedet. Die Regelungen der Bauordnung zum barrierefreien Bauen wurde nach zehn Jahren neu strukturiert. Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Dr. Paul Brockhausen, hat die Verabschiedung der neuen Bauordnung im Plenum des Thüringer Landtages begrüßt. Der Landtag hatte am Donnerstag nach einjähriger Beratung einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung verabschiedet. Dr. Paul Brockhausen sagte: „Auf diesen Tag habe ich – und mit mir viele Menschen mit Behinderungen in Thüringen – schon lange gewartet. Denn nach knapp zehn Jahren werden die Regelungen der Bauordnung zum barrierefreien Bauen neu strukturiert. Die Anforderungen sind gestiegen. Ausnahmen wurden zurückgefahren.“

Der Behindertenbeauftragte hob einige der Neuregelungen lobend hervor. So gebe es erstmals im Baurecht eine verbindliche Definition der Barrierefreiheit in § 2. Aufzüge seien nach § 39 mit Sprachmodul auszurüsten (für Blinde und Sehbehinderte) und müssten grundsätzlich einen Halt im Erdgeschoss haben. Zentrale Norm des barrierefreien Bauens sei § 50, welcher die Barrierefreiheit von Wohnungen und öffentlichen Gebäuden regele. Im Gegensatz zur Vorgängernorm sei es nun grundsätzlich bei Neubauten nicht mehr möglich, auf Barrierefreiheit wegen angeblich unverhältnismäßiger Mehrkosten zu verzichten. Hier müsse zukünftig eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, für die hohe Hürden zu überwinden seien. „Diese mutige Abweichung von der Musterbauordnung ist im Ländervergleich einzigartig und wegweisend. Schließlich sind Verstöße gegen die Vorgaben zur Barrierefreiheit nun endlich eine Ordnungswidrigkeit“, sagte Dr. Paul Brockhausen.

Der Behindertenbeauftragte lenkte den Blick auf die anstehenden Herausforderungen und forderte flankierende Investitionen der öffentlichen Hand. „Das Bauministerium hat die Zeichen der Zeit erkannt und für Landesliegenschaften im Haushaltsjahr 2014 bereits 400.000 Euro zur Schaffung der Barrierefreiheit einstellen lassen. Allerdings fehlt etwas Gleichartiges für Kommunen und Privateigentümer. Ich fordere die Landesregierung daher auf, in den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2015/16 dem Beispiel Sachsens zu folgen. Dort stehen den Kommunen Mittel des Sozialministeriums in Höhe von jährlich 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Auch wenn dieser Betrag für Thüringen traumhaft hoch liegt, sollten ab 2015 wenigstens Gelder in gleicher Höhe wie für Landesliegenschaften bereitstehen, also 400.000 Euro. Denn Schulen, Sportanlagen, Rathäuser und touristische Einrichtungen müssen zugänglich für alle sein, damit Thüringen lebens- und sehenswert bleibt. Das ist gut angelegtes Geld“, sagte Dr. Paul Brockhausen.

(Titelfoto: CC BY-NC-SA 2.0, Florian Rieder)

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