Tour mit Elektrorollstuhl für gutes Bundesteilhabegesetz

Oliver Straub setzt sich für ein gutes Teilhabegesetz ein.

Der aus Friedrichshafen stammende Oliver Straub ist bereits seit 20. August mit seinem Elektrorollstuhl auf Tour für ein gutes Bundesteilhabegesetz vom Bodensee nach Berlin. Am 7. September kommt er in Berlin an und wird an verschiedenen Stellen von der Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele, Abgeordneten des Deutschen Bundestages und UnterstützerInnen sowie von der Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt empfangen.

Der 32-jährige ehemalige Maurer Oliver Straub ist seit 2003 nach einem Badeunfall querschnittgelähmt, nutzt einen Elektrorollstuhl und ist im Alltag auf die Unterstützung durch seine AssistentInnen angewiesen. Mit der Tour will Oliver Straub auf die noch vielfältigen Benachteiligungen behinderter Menschen hinweisen und für ein gutes Bundesteilhabegesetz werben. Das Gesetz wird derzeit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet und soll nächstes Jahr vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

So kritisiert Oliver Straub zum Beispiel, dass behinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung auf Hilfen vom Sozialamt angewiesen sind, lebenslang arm gehalten werden, maximal 2.600 Euro ansparen dürfen und ein Teil ihres Einkommens abgeben müssen. Auch PartnerInnen sind davon betroffen, da zusammen nur 3.214 Euro angespart werden dürfen, um die Finanzierung der Hilfen zu bekommen, die man aufgrund der Behinderung benötigt. Er fordert daher die Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Hilfen für behinderte Menschen. Zudem möchte Oliver Straub anhand seinem eigenen Beispiel aufzeigen, dass behinderte Menschen mitten in der Gemeinde statt in Sondereinrichtungen mit den Hilfen, die sie benötigen, leben können und sollen.

Am 7. September um 13.00 Uhr kommt Oliver Straub aus Potsdam kommend am Kleisthaus, Mauerstraße 53, in Berlin an, wo er von der Bundesbehindertenbeauftragten empfangen wird.

Weitere Infos zum Projekt gibt es unter: www.ichnehmteil.de

(NETZWERK ARTIKEL 3)

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