Wahlrecht für alle!

Wahl
Foto: CC BY-ND 2.0, Dennis Skley

Nicht nur der Deutsche Behindertenrat, sondern auch der UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, rügten Deutschland im April diesen Jahres wegen der Verweigerung des Wahlrechtes für einige Gruppen behinderter Menschen. „Wir erwarten nunmehr, dass unverzüglich und ohne weitere Verzögerungen die Wahlrechtseinschränkungen für behinderte Menschen im Bundeswahlgesetz (und Europawahlrecht sowie in den Landeswahlgesetzen) gestrichen werden und das Wahlrecht für alle Menschen gewährleistet wird. Eine neu konzipierte Studie darf nicht länger als Vorwand herhalten, die Streichung der Wahlrechtsausschlüsse zu verzögern,“ so Dr. Detlef Eckert, Koordinator des Deutschen Behindertenrates in einer Pressemitteilung.

Zu den Ergebnissen einer Beratung im Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am 21.Mai 2015 zur Frage der Erarbeitung einer Wahlrechtsstudie erklärt Eckert:

„Wir sind erleichtert über das Resümee von Professor Dr. Mühlig von der Universität Chemnitz: Wenn die Verbände nicht dabei sind, ist eine derartig konzipierte Studie nicht umzusetzen. Das Zurückziehen einer Studie, in der ein Kriterienkatalog zum „wissenschaftlich“ begründeten Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen erarbeitet werden sollte, zeigt dass die Verbände behinderter Menschen ernst genommen werden,“ fasste Dr. Detlef Eckert zusammen.

„Für uns ist das ein erster Schritt zum Umsteuern in dieser Frage des unhaltbaren Wahlrechtsausschlusses behinderter Menschen in Deutschland“, so Dr. Sigrid Arnade, die den DBR auf dieser Beratung im BMAS vertrat. Alternativ schlugen die Verbände dem BMAS die Umsetzung einer Studie mit zwei Hauptinhalten vor: Rechtstatsachenforschung und Unterstützungskonzept zur Ausübung des Wahlrechts. Offen blieb bei der Beratung, welche neue Entscheidung zur Studie getroffen wird.

 

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