Beförderung eines Rollstuhlfahrers verweigert

Die Interrolli (Internationale Bürgerinitiative für Rollstuhlfahrerinteressen) informierte die RehaTreff-Redaktion darüber, dass ein Zugschaffner der Deutschen Bahn AG kürzlich die Beförderung eines Rollstuhlfahrers von Bielefeld nach Hannover verweigerte. Der Rollstuhlfahrer hatte ordnungsgemäß für eine Hin- und Rückfahrt Einstiegshilfen für den Transport mit ICE-Zügen bei der Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn AG telefonisch angemeldet. Während bei der Hinfahrt am 14. November 2019 alles problemlos verlief, gab es bei der Rückfahrt einen Tag später massive Probleme.

Zunächst bekam der Betroffene von der Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn AG mitgeteilt, dass das Bahn-Personal in Bielefeld keine Zeit für eine Rollstuhlverladung in den ICE-Zug habe, was sich später als falsch herausstellte. Der Rollstuhlfahrer verzichtete deshalb auch darauf, in Bielefeld Bahnbedienstete um Einstiegshilfe zu bitten und fragte stattdessen hilfsbereite Passanten. Als der ICE-Zug nach Hannover mit fünfminütiger Verspätung in Bielefeld eintraf, fragte der Zugschaffner den Rollstuhlfahrer, ob dieser denn aufstehen könnte. Als der Rollstuhlfahrer dies verneinte und dem Zugschaffner erklärte, dass man ihm seitens des Bahnpersonals aus Zeitgründen keine Einstieghilfe anbieten könne, verweigerte der Zugschaffner, trotz reserviertem Sitzplatz im ICE-Zug, die Beförderung der Rollstuhlfahrers. Den Passanten, die dem Rollstuhlfahrer zur Hilfe kommen wollten, untersagte der Zugschaffner aus versicherungsrechtlichen Gründen die Hilfeleistung und gab stattdessen an den Lokomotivführer das Signal zur sofortigen Abfahrt des ICE-Zuges. Das hilfsbereite Bahnpersonal in Bielefeld erklärte dem Rollstuhlfahrer, dass es Zeit gehabt hätte, für ihn einen Rollstuhlhublift zum Einstieg in den ICE-Zug zu besorgen und verhalf dem verärgerten Rollstuhlfahrer schließlich zu einer Abfahrt mit einem IC-2-Zug nach Hannover, wo der Rollstuhlfahrer widererwarten den stark verspäteten Anschluss-ICE-Zug nach Göttingen bekam.

Die Falschauskunft der Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn AG und besonders das Verhalten des erwähnten Zugschaffners lösten sowohl beim Personal des IC-2-Zuges als auch im Hauptbahnhof Hannover und bei Fahrgästen Empörung und Fassungslosigkeit aus. Dabei ist es nicht das erste Mal, dass die Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn AG falsche Auskünfte über angeblich nicht für Rollstuhlfahrer zur Verfügung stehende Stellplätze und nicht zu leistende Ein- und Ausstiegshilfen durch das Bahnpersonal gab.

Die INTERROLLI verzichtete auf ein Schreiben an die Deutsche Bahn AG, da zu erwarten ist, dass sich die Deutsche Bahn AG auf die Versicherungsschutzrichtlinien bezieht.

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