England: Kostenübernahme für Exoskelett im Rahmen einer Entschädigung

eksoDale Messenger aus England ist aufgrund einer Schussverletzung vom 1. Lendenwirbel an querschnittgelähmt. Er trainiert regelmäßig mit einem Exoskelett von Ekso Bionics und konstatiert, das Gangtraining sei „sehr viel effektiver als ich es mit je habe vorstellen können“. Messenger spricht von „Schmerzlinderung, Verbesserung meiner Verdauungsfunktion bis hin zur Steigerung meiner Motorik und meiner Empfindungen.“

Dies überzeugte auch die Gerichte. Vom High Court of Justice in London wurden laut Meldung des Herstellers erstmals die Kosten für ein Exoskelett als Entschädigungsleistung definiert. Für Messenger bedeutet das, dass er die Kosten für das Hightech-Exoskelett sowie sämtliche Wartungs- und Folgekosten erstattet bekommt. Dazu Nathan Harding, Chief Executive Officer von Ekso Bionics: „Da Patienten jetzt die Möglichkeit haben, die Kosten für unseren Gehroboter zur Heim-Rehabilitation erstattet zu bekommen, sind wir darauf gespannt, wie sich der bessere Zugang zu den Geräten auf die Patienten zukünftig auswirken wird.“

Ben Rogers, Partner bei Stewarts Law LLP, einer der größten Rechtsanwaltssozietäten im Vereinigten Königreich, und Spezialist für komplexe Streitfälle, kommentiert die Entscheidung: „Die gerichtliche Einigung zeigt, dass eine Kostenübernahme von robotischen Exoskeletten wie dem Ekso generell möglich ist, verdeutlicht aber auch den Bedarf an hochspezialisierten medizinischen und juristischen Sachverständigen, um solche Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.“

Werner Pohl/AWS

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