BEH vom G-BA anerkannt

Der Gemeinsame Bundesauschuss G-BA hat den  Bundesfachverband Elektronische Hilfsmittel e. V. (BEH) als stellungnahmeberechtigte Organisation anerkannt. Der BEH hat damit als eine von elf Leistungserbringer-Organisationen ein Anhörungsrecht bezüglich der Hilfsmittelrichtlinie. Mit Bescheid vom 15. Juli 2021 wird damit nochmals die Stellung des Verbandes als maßgeblicher Spitzenverband unterstrichen und offiziell bestätigt.
 Der BEH ist ein Zusammenschluss der führenden Anbieter und Hersteller digitaler elektronischer Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung in Deutschland.

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