Bundestag verabschiedet Pflegestärkungsgesetz II

Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit, während einer Rede im Deutschen Bundestag. Foto: Bundesregierung / Henning Schacht
Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit, während einer Rede im Deutschen Bundestag. Foto: Bundesregierung / Henning Schacht

Der Bundestag hat am heutigen Freitag die zweite Stufe der Pflegereform verabschiedet. Nach dem Entwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sollen Demezpatienten die gleichen Leistungen erhalten wie körperlich Behinderte. Außerdem wurden die bestehenden drei Pflegestufen um zwei weitere ergänzt. Profitieren sollen von der Reform auch pflegende Angehörige.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) begrüßt die ab 2017 geltende Pflegereform als wichtigen Schritt zu größerer Gerechtigkeit für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.

Mit der Neudefinition der Pflegebedürftigkeit wird künftig nicht nur körperlicher Pflegebedarf berücksichtigt, sondern auch „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ sowie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ und damit der spezielle Bedarf von Menschen mit Demenz. Sie brauchen geduldige Begleitung und eine Kommunikation, die bestärkt und Sicherheit gibt.

Dazu sagte Heike von Lützau-Hohlbein, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Wir haben lange auf diese Reform gewartet, aber eine gleichberechtigte Anerkennung für Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung ist nur der erste Schritt. Es geht um eine Haltungsänderung und die Ausgestaltung der Pflege. Das neue Gesetz bringt nicht automatisch mehr Personal und damit mehr Zeit für die Menschen. Mehr Zeit ist aber das Wichtigste für Menschen mit Demenz und dafür werden wir uns weiter stark machen.“

Heute leben in Deutschland etwa 1,5 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr 60% davon leiden an einer Demenz vom Typ Alzheimer. Ihre Zahl wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.

AWS/DAlzG

 

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