Digitale Barrierefreiheit

Am 21. und 22. November kamen in Bad Gögging (Bayern) die Behindertenbeauftragten von Bund und Länder zur zweiten Konferenz in diesem Jahr zusammen. Schwerpunkt war das Thema Barrierefreiheit. Der Einladung von Holger Kiesel (Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung) folgten neben dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, auch zahlreiche Vertreter der Länder. Auch Carolina Trautner, Staatssekretärin im Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales, tauschte sich mit den Beauftragten aus und sprach ein Grußwort.

Gemeinsam erklären die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern: „Rund 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK durch die Bundesrepublik Deutschland muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen noch deutlich entschlossener und konsequenter umgesetzt und ausgebaut werden. Ziel muss letztlich eine barrierefreie Digitale Welt sein.“

Rückblickend auf die Konferenz erklärt Holger Kiesel: „Die digitale Welt ist nicht mehr wegzudenken aus unserem Alltag. Auch Menschen mit Behinderung nutzen diese neuen Möglichkeiten und haben dadurch auch bessere Chancen denn je, stärker teilhaben zu können – vorausgesetzt die digitale Welt ist barrierefrei. Mit der Bad Gögginger Erklärung zeigen wir, dass uns dieses Thema wichtig ist und besonders am Herzen liegt, denn es betrifft jeden Lebensbereich.“

Ergänzend sagte der Beauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel: „Barrierefreiheit ist kein „nice to have“ oder der Wunsch einer kleinen Gruppe. Sie ist ein verbrieftes Recht, das sich aus der Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt. Das gilt insbesondere auch für den Bereich Digitalisierung und auch für private Anbieter. Wir haben die Chance, durch Barrierefreiheit im digitalen Bereich Qualitätsstandards für einen modernen Staat und eine moderne Gesellschaft zu setzen. Dafür muss sie jedoch von Beginn an mitgedacht und mitgeplant werden. Davon profitieren alle, Menschen mit und ohne Behinderungen.“

Zur Bad Gögginger Erklärung: PDF

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