Koalitionsgipfel zum Bundesteilhabegesetz

Lebenshilfe Ulla Schmidt
Ulla Schmidt. Foto: Laurence Chaperon/Lebenshilfe

Am Mittwoch, dem 13. April, steht das Bundesteilhabegesetz auf der Tagesordnung für den Koalitionsgipfel. Die Vertreter der Koalitionspartner werden dabei vorrangig Fragen der mittelfristigen Finanzplanung  beraten.

Ursprünglich war geplant, den Referentenentwurf bereits vor Ostern an Länder und Verbände zu versenden. „Nach umfangreichen Vorberatungen und der Klärung inhaltlicher Fragen ist es nun vordringlich, das Gesetzgebungsverfahren fortzuführen,“ sagt Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Für die Umsetzung eines guten Bundesteilhabegesetzes ist dabei eine ausreichende Finanzierung wichtig – diese muss weiterhin sichergestellt sein.“

Nach der Vereinbarung im Koalitionsvertrag hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits im Juli 2014 mit Vorarbeiten für das Bundesteilhabegesetz begonnen. Mit diesem sozialpolitischen Großprojekt möchte die Koalition die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu ordnen und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention modernisieren. Der Zeitplan sieht vor, dass nach Beratungen in Bundestag und Bundesrat die erste Stufe des Gesetzes am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

„Für Menschen mit Behinderung ist dieses Gesetz wichtig. Nachdem die Finanzen mit der Haushaltsplanung geklärt und die Länder einbezogen sind, ist es jetzt vordringlich, die von Finanzminister Wolfgang Schäuble und Sigmar Gabriel ausgehandelte Finanzierung des Vorhabens als Grundlage beizubehalten und in das Gesetzgebungsverfahren einzutreten“, ergänzt Ulla Schmidt und ruft die Koalitionsspitzen dazu auf, das Vorhaben in der Beratung am Mittwoch konstruktiv voranzubringen

PM/AWS

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