Muss Pistorius doch länger ins Gefängnis?

Berufung gegen Oskar Pistorius
Oscar Pistorius vor Gericht. Foto: CC BY 2.0, Lwp Kommunikáció

Das Urteil gegen Oskar Pistorius ist zu milde ausgefallen. Diese Auffassung vertritt nach Medienberichten die südafrikanische nationale Strafverfolgungsbehorde. Der Prothesensprinter hatte in einem Berufungsurteil Anfang Juli in Pretoria nur sechs Jahre Haft bekommen, dafür dass er 2013 in seinem Haus seine Lebensgefährtin Reeva Steenkamp durch eine geschlossene Badezimmertür hindurch erschossen hatte. Nach Auffassung der National Prosecuting Authority (NPA) sei das Mord-Urteil schockierend milde ausgefallen und stünde nicht im Verhältnis zur Tat. Der in Südafrika verwendete Begriff des Mordes entspricht in etwa dem des Totschlags in Deutschland.

Die Richterin Thokozile Masipa war mit ihrem Urteil neun Jahre unter der von der Anklage geforderten Strafe von 15 Jahren geblieben. Strafmildernd hatte sie unter anderem die von der Verteidigung vorgetragene Möglichkeit der Verwechslung von Steenkamp mit einem Einbrecher berücksichtigt. In erster Instanz war der unterhalb der Knie amputierte Paralympicssieger im Jahr 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Im Oktober vergangenen Jahres war er wegen guter Führung in den Hausarrest entlassen worden.

 

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