„Nachteilsausgleiche müssen auch Nicht-Steuerpflichtigen zugutekommen!“

Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V. (ABiD) fordert von der Bundespolitik ein Umdenken in der Gewährung von Nachteilsausgleichen für (schwer-)behinderte Menschen. Bislang erhalten sie als Form der Aufwandsentschädigung für die im Alltag zusätzlich anfallenden Kosten vorwiegend finanzielle Entlastungen als sogenannte „Pauschbeträge“, die in der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. „Damit sind behinderte Personen, die nicht steuerpflichtig sind, von diesen Bevorteilungen weitgehend ausgeschlossen“, stellt der ABiD-Sozialberater Dennis Riehle fest. „Schlussendlich ist es doch kein Geheimnis, dass der Großteil der Menschen mit einer Behinderung wenig Einkommen besitzt und damit oft nicht einmal die Freigrenze erreicht. Damit müssen sie keine Steuererklärung abgeben und kommen nicht in den Genuss der finanziellen Nachteilsausgleiche, die der Staat Behinderten gewährt. Zwar können die Pufferungen auf steuerpflichtige Angehörige übertragen werden. Doch was passiert denn, wenn keine Verwandten mehr das sind? Dann bleiben dem behinderten Menschen mit Ausnahme von einer Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr, etwaige Zusatzrechte am Arbeitsplatz oder die Befreiung von der Kurtaxe im Urlaub keinerlei nennenswerte Bevorteilungen und Entlastungen, was sich gerade in der momentanen Inflationslage überaus drastisch auswirkt. Insofern ist es an der Zeit, dass die Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen auch Nicht-Steuerpflichtige erreichen“, so Riehle für den ABiD. Mehrfach wurde der Bundestag in Petitionen aufgefordert, diesem Missstand abzuhelfen. „Leider wurden die Anregungen nicht aufgenommen. Zwar wurde der Personenkreis von möglichen Empfängern der Nachteilsausgleiche kontinuierlich erweitert. Aber auch hierbei kommen die Vorteile zum überwiegenden Teil steuerpflichtigen Behinderten zugute. Gleichermaßen weiß man doch genau, dass gerade ärmere Betroffene besonders bedürftig und damit prädestiniert für die Entlastungen sind. Es widerspricht dem Grundgedanken des Sozialstaates, wenn gerade nur jene Menschen Ausgleiche erhalten, die ohnehin finanziell schon besser betucht sind.“ Daher wolle der ABiD e.V. erreichen, dass behinderte Menschen ohne Steuererklärung die Pauschbeträge ausbezahlt oder in Form von Gutscheinen zur Verfügung gestellt bekommen. „Praktisch umsetzbar ist das, selbst wenn eine Person eben nicht steuerpflichtig und damit beim Finanzamt gemeldet ist. Denn auch ihre Daten sind dem Staat ja durchaus bekannt, beispielsweise durch den Antrag auf Feststellung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft beim Versorgungsamt. Insofern ist der Vorwand, dass nicht-steuerpflichtige Behinderte nicht erfasst seien, schlichtweg falsch. Viel eher kann die Entlastung von finanziellen Mehraufwendungen für Menschen mit Handicap über die Kommunalverwaltungen geschehen, das wäre möglich“, formuliert Dennis Riehle gemeinsam mit den ABiD-Vorstandsmitgliedern Marcus Graubner, Andreas Scheibner und Klaus Heidrich, die sich nun nochmals an die Politik wenden wollen.

Weitere Artikel

Letzte Beiträge