PARAVAN PR 50 als Fahrersitz erneut nach StVZO § 35a zertifiziert

Mit dem Elektrorollstuhl PR50 verfügt die PARAVAN GmbH mit der Paravan Dockingstation über ein geprüftes System, das den Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) §35a, in Verbindung mit VO 214-2014, UN ECE 14, 16, 17 und ISO 10542-1-2012 als Fahrersitz genügt.

2019 wurde der PARAVAN Elektrorollstuhl PR50, laut einer Pressemitteilung des Unternehmens, mit der dazugehörigen Dockingstation im DEKRA Prüfzentrum nach den aktuellen europäischen Normen als Fahrersitz in der Fahrzeugklasse M1 erneut geprüft und hat den Test bestanden. Geprüft wurden in diesem Zusammenhang die Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme sowie Rückhalteeinrichtungen. Zertifiziert wurde der PARAVAN E-Rollstuhl PR50 mit Sitz König K630-GF auf dem PARAVAN Fahrzeugboden, verankert über die PARAVAN Dockingstation.

Damit ist der PR50 der einzige Rollstuhl, der in Kombination mit der PARAVAN Dockingstation, nach den geltenden EG-Typengenehmigungsverordnung VO214-2014 als vollwertiger Fahrersitz zugelassen ist. Mit nur 64 Zentimetern Breite ist der E-Rollstuhl sehr wendig. Er wird detailliert individuell auf die Bedürfnisse angepasst. Er ist auch auf die Montage von Beatmungsgeräten vorbereitet, inklusive Sonderkopfstütze und separater Stromversorgung. Der PR50 verfügt über ein integriertes 3-Punkt, beziehungsweise 4-Punkt Gurtsystem, je nach Bedürfnis. Die Armauflage ist bis zu zwölffach verstellbar und anpassbar. Mit der Sitzlängenverstellung kann die Sitzfläche bis zu 180 mm vor oder zurückgefahren werden. Bis zu 50 Grad Kantelungsneigung nach hinten und 20 Grad nach vorne sind möglich. Zudem hat der PR 50 eine Liftfunktion bis auf 80 Zentimeter Höhe. Der E-Rollstuhl ist mit 300 Watt Antriebsmotoren ausgestattet und wird als sechs oder zehn km/h-Variante angeboten. Der Akku hat eine Reichweite von circa 30 Kilometern. Statt Joystick kann auch eine Kinn- oder Sondersteuerung montiert werden. Auch eine Steuerung per Kopf ist möglich. Mit einem Plug-and-Play-Konzept kann die Steuerung an die bestehende RNet-Steuerung gekoppelt werden und ist damit nachrüstbar. Mit kleinsten Kopfbewegungen lässt sich so der Rollstuhl bewegen.

Wenn ein Rollstuhl als Fahrersitz Bestandteil der Mobilitätslösung für einen Kunden ist, benötigt dieser einen entsprechenden Vermerk im Verkehrstechnischen Eignungsgutachten nach § 11 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV), Anlage 4 und 5. Unter der Schlüsselposition 43 muss dann vermerkt sein: „Sitzposition des Fahrzeugführers : Geprüfter Rollstuhl als Fahrersitz fest arretierbar (§ 35a StVZO) mit Dockingstation.“ Damit ist dann auch ein Rollstuhl, welcher die entsprechende Zertifizierung aufweist, genehmigungsfähig.

www.paravan.de

Foto: PARAVAN

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