Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Mehr Geld muss zu mehr Qualität führen – Personaluntergrenzen im Krankenhaus können nur ein erster Schritt sein

Im laufenden Jahr wird allein die AOK Baden-Württemberg über vier Milliarden Euro für den Betrieb der Krankenhäuser im Land ausgeben – gut drei Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Weitere 121 Millionen Euro stellt sie für die Ausbildung von Pflegekräften in den Kliniken bereit – ein Plus von 7,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Die aktuellen finanziellen Mittel reichen aus, um genügend Pflegerinnen und Pfleger in den Kliniken zu beschäftigen und sie für ihre Arbeit auch angemessen zu vergüten“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Weitere Gesetze dürften nicht dazu führen, die finanzielle Last noch zu steigern, ohne dass positive Auswirkungen auf die Qualität gesichert seien.

Der Deutsche Bundestag beriet das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG). Unter anderem sieht es vor, dass Klinikbetreibern zukünftig jede neu geschaffene Stelle in der Pflege am Bett aus Versichertengeldern finanziert wird. „Im Interesse der Versicherten muss ein weiteres finanzielles Plus für die Krankenhäuser mit klaren Qualitäts- und Leistungsverbesserungen verbunden sein“, so Hermann. So könnten die im Gesetz geplanten Personaluntergrenzen nur ein erster Schritt sein und dürften nicht zum Maßstab für gute Pflege werden. Sie definierten lediglich Untergrenzen im Sinn von Mindestanforderungen. „Gute Pflege erfordert ausreichend und bezogen auf das Leistungsspektrum gut qualifizierte Pflegekräfte, die die Patientinnen und Patienten gemäß deren Pflegeanforderungen versorgen. Dafür müssen schnellstmöglich eine Definition für gute Qualität in der Pflege und ein Pflegepersonalbemessungsinstrument erarbeitet werden“, so Hermann. Sowohl die Durchschnittswertbetrachtung im Vergleich mit anderen Staaten als auch die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen seien dafür nicht geeignet. „Erforderlich ist vielmehr die wissenschaftlich fundierte Erarbeitung eines manipulationsresistenten Bemessungsinstruments, mit dem der medizinisch-pflegerische Bedarf je Leistung möglichst dokumentationsarm abgebildet werden kann“, so Hermann. Dabei sei auch der Qualifikationsmix der Pflegekräfte zu berücksichtigen.

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