Viele neue Nachteilsausgleiche bleiben ungenutzt!

Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V. (ABiD) weist darauf hin, dass die zahlreichen Neuerungen im Schwerbehindertenrecht, die bereits zum 1. Januar 2021 gegriffen haben, bislang oftmals nicht in Anspruch genommen werden. Wie der Sozialberater des ABiD erklärt, ist der Personenkreis, der gerade bei der Einkommensteuer profitiert, deutlich gewachsen: „So gelten Pauschbeträge mittlerweile auch für all jene Menschen, welchen ein Grad der Behinderung (GdB) von lediglich 20 zuerkannt wurde. Damit ist die Zahl der potenziellen Empfänger dieser Steuererleichterung beträchtlich größer geworden. Allerdings wissen viele Betroffene nichts von ihrem Glück, weil sie gerade bei nur leichten körperlichen, seelischen oder kognitiven Beeinträchtigungen auf die Beantragung einer entsprechenden Zuerkennung der Behinderteneigenschaft verzichten“, so Dennis Riehle. „Damit gehen vielen Bürgern erhebliche Entlastungen flöten.“ Daneben weist der ABiD Sozialberater auch auf den Wegfall zusätzlicher Anspruchsvoraussetzungen für entsprechend höhere Pauschbeträge bei einem GdB von kleiner als 50 hin. „Nicht zuletzt ist auch die behindertenbedingte Fahrtkostenpauschale nahezu untergegangen“, sagt Dennis Riehle und führt daneben aus, dass steuerpflichtige Menschen mit einem GdB von 20, aber auch blinde, hilflos oder taubblinde Personen keine Einzelnachweise für ihre durch die Behinderungen entstehenden Mehraufwendungen erbringen müssen, sondern pauschal bei der Steuer einen Pauschbetrag geltend machen können. Gleichsam sind auch Pflegebedürftige durch die Anhebung des Pflegepauschbetrags von 924 auf 1800 Euro begünstigt worden, der seit 2021 bereits ab einem Pflegegrad 2 gilt und damit erheblich mehr Betroffenen zugänglich ist. „Damit stehen durchaus umfangreiche Nachteilsausgleiche zur Verfügung, allerdings pocht der ABiD darauf, dass künftig auch nicht steuerpflichtige Menschen profitieren. Gerade dann, wenn sie keine eigenen Einkünfte haben oder unter dem Grundfreibetrag liegen, brauchen sie ebenso Ansprüche auf Ersatz ihrer Zusatzaufwände. Selbiges gilt natürlich auch für alle Transferleistungsempfänger“, so Riehle, der für den ABiD eine kostenlose und unverbindliche Sozialberatung anbietet, die allen Bürgern kostenlos zur Verfügung steht. Allerdings kann sie nur eine psychosoziale und seelsorgerliche Unterstützung und eine allgemeine Sozialgesetzaufklärung bieten. Eine Rechtsberatung mit einer tiefergehenden Einzelfallprüfung ist hingegen nicht möglich.

Kontakt per Mail an: Soziales@ABiD-ev.de. Datenschutz und Verschwiegenheit werden garantiert, Haftung ist ausgeschlossen.

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