Ärzte für das Leben e.V.: Vorschlag Doppelter Widerspruch von Bundesgesundheitsminister Spahn ist keine Lösung bei Transplantationsmedizin

Am 31. August hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein „Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ als Referentenentwurf vorgestellt. Dieser Entwurf wurde am 3. September von der „Bild Zeitung“ aufgegriffen. Herr Spahn spricht sich für eine „doppelte Widerspruchslösung“ aus.

Jeder soll als Organspender in Betracht kommen, der selbst oder dessen Angehörige einer Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat beziehungsweise haben. Das neue GZSO verpflichtet damit alle Krankenhäuser, Hirntote „nach ärztlicher Beurteilung“ als potentielle Organspender zu melden, wenn keine Einwilligung des Spenders oder seiner Angehörigen vorliegt.

Minister Spahn ist es klar, dass „der Staat hier in die Freiheit des Einzelnen eingreift“, möchte aber „Ängsten“ mit „guten Argumenten“ begegnen und Aufklärungsarbeit leisten.

Die Ärzte für das Leben e.V. hält eine Widerspruchslösung für äußerst bedenklich, denn die sinkende Bereitschaft zur Organspende ist laut des Vereins nicht ausschließlich auf mangelnde Organisation in den Entnahmezentren zurückzuführen, sondern auch Folge einer Skepsis in der Bevölkerung gegenüber der Gleichsetzung des Hirntods mit dem Tod eines Menschen, wie durch die „Göttinger Organspende-Survey“ untermauert wurde.

„Was wir brauchen ist nicht die Erhöhung der Organspenderate mit der Brechstange, sondern eine fundierte gesellschaftliche Diskussion über das, wie Dr. Michael de Ridder sagt, „notorisch umstrittene“ Hirntodkonzept“, so Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. im Gespräch.

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