Anlässlich des Inkraftretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland vor acht Jahren am 26. März 2009, erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Auch acht Jahre nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten ist, werden die Menschenrechte behinderter Menschen in unserem Land eingeschränkt. Das gerade verabschiedete Bundesteilhabegesetz wird die Situation für einige behinderte Menschen nur kleinteilig verbessern. Doch in vielen Bereichen gibt es weiterhin Ungerechtigkeiten und Grausamkeiten. So ermöglicht das Teilhabegesetz, dass behinderte Menschen nach wie vor zu einem Leben in einem Heim gezwungen werden können. Obwohl wir wissen, dass die Zustände dort oft menschenunwürdig sind und behinderte Menschen, die in Einrichtungen leben, mehr Gewalt erleben als die Durchschnittsbevölkerung. Auch der aktuelle Teilhabebericht zeigt, dass gleichberechtigte Teilhabe und gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen nicht umgesetzt sind. Beispielsweise ist die Situation für besonders verletzliche Gruppen wie behinderte Geflüchtete hochproblematisch. Wegen der diskriminierenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sind sie medizinisch unterversorgt. Das verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, wonach alle Menschen mit Behinderung die bestmögliche Gesundheitsversorgung erhalten müssen. Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist noch viel Luft nach oben. Es ist unsere Aufgabe, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und die Situation behinderter Menschen zu verbessern.