In einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Berlin ist es gelungen, den Anspruch einer an der Muskelkrankkeit ALS erkrankten Frau auf Versorgung in einem stationären Hospiz durchzusetzen, das berichtet „kobinet“ am heutigen Freitag und bezieht sich auf Informationen des Rechtsanwalts Dr. Oliver Tolmein. Die 76 Jahre alte Antragstellerin, deren gesundheitlicher Zustand sich rasch verschlechtert hatte, lebte seit 2014 in einem Pflegeheim. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab. Begründung: Eine angemessene Versorgung sollte im Pflegeheim möglich sein.
Bei der Auseinandersetzung mit der Krankenkasse wurde die Patientin von der Deutschen Stiftung Patientenschutz unterstützt. Vor Gericht wurde sie von der Kanzlei Menschen und Rechte vertreten.
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