Einige Krankenkassen verlangen von Menschen mit Behinderung, die einen Elektrorollstuhl verordnet bekommen haben, dass sie ihre Fahrtauglichkeit durch ein TÜV-Gutachten nachweisen. Der bvkm hält dies für rechtswidrig und stellt betroffenen Rollstuhlfahrern deshalb seine aktuelle Argumentationshilfe zur Verfügung! Diese wurde aktualisiert und ist hier kostenlos einsehbar.