Bisher konnten nur Eltern minderjähriger Kinder einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten, wenn sie ihre Söhne und Töchter in der Corona-Krise zu Hause betreuen müssen. Dass auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung eine solche Entschädigung beanspruchen können, hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe in den vergangenen Wochen immer wieder mit Nachdruck gefordert. Am 28. Mai hat der Bundestag einer entsprechenden Änderung im Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.
Dazu die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a. D.: „Das ist eine ungeheure Entlastung für Eltern und ein großer Erfolg für die Lebenshilfe. Nachdem Werkstätten und andere Einrichtungen der Tagesbetreuung wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, betreuen und pflegen tausende Familien ihre erwachsenen Angehörigen mit Behinderung rund um die Uhr zu Hause und gehen damit an ihre Belastungsgrenze. Nun haben sie immerhin einen Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall.“