Nach zweijährigen Verhandlungen zwischen dem Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) und der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) kann der VPKA seinen Mitgliedern einen neuen Tarifvertrag präsentieren. Vergleicht man den „Entgelttarifvertrag Nr. 10“. mit dem vorherigen Vertrag, fällt auf, dass Zulagen weggefallen beziehungsweise in die Tabellenwerte eingepreist worden sind. Neu ist ein Block an Entgeltgruppen, in dem ausschließlich pflegerische und therapeutische Berufe abgebildet sind. An den Regelungen für leitende und stellvertretend leitende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hat sich geändert, dass erstmals Leitungsfunktionen und Stellvertretungen in Abhängigkeit von Abteilungsgrößen (Anzahl von unterstellten Pflegepersonen / Therapeuten) definiert wurden. Neu ist auch, dass besondere Kenntnisse und besondere Verantwortung zu einer höheren Eingruppierung führen können. VPKA-Geschäftsführer Michael Strobach hofft, mit dem neuen Vertrag unter anderem Reha-Kliniken als Mitglieder zu gewinnen. Dies vor allem wegen der neuen Regelungen des RISG/IPREG. Mit dem Gesetz wurde die Grundlohnsummenbindung gestrichen. Die Folge: „Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglicher Vergütungen kann von den Kostenträgern in den Verhandlungen nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden.“