Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Jürgen Dusel Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bleibt.
„Mit Jürgen Dusel als Bundesbeauftragtem haben die Menschen mit Behinderungen in dieser schwierigen Zeit einen versierten und streitbaren Verfechter ihrer Belange an der Seite, der viele wichtige Impulse in die Politik und Gesellschaft gegeben und wichtige Prozesse mitgestaltet hat. Ich freue mich daher sehr, dass wir auch in der neuen Legislaturperiode, in der sich die Bundesregierung im Bereich Inklusion sehr viel vorgenommen hat, weiter vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten und viel voranbringen können. Ich bin fest davon überzeugt, dass von einer inklusiven Gesellschaft alle Bürgerinnen und Bürger profitieren“, so Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil.
„Ich freue mich sehr über das Vertrauen, das mir Hubertus Heil und das Bundeskabinett erneut entgegenbringen. Und ich freue mich sehr auf die weitere Arbeit, denn es gibt noch viel zu tun. Richtschnur muss auch weiterhin die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sein. Der Koalitionsvertrag ist in dieser Hinsicht ermutigend. Wichtig ist für mich in dieser Legislaturperiode vor allem die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben, die Stärkung von Familien mit schwerstbehinderten Kindern und der Abbau von Barrieren vor allem in den Bereichen Wohnen, Mobilität und Gesundheit. Die Verpflichtung privater Anbieter zu
Barrierefreiheit ist ein Ziel, das wir weiter voranbringen müssen. Denn Barrierefreiheit ist
keine G#ngelei, sondern ein Qualitätsmerkmal für ein modernes Land.“
Der oder die Bundesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung spielt
eine wichtige Rolle für die Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die
Aufgaben sind im Behindertengleichstellungsgesetz verankert. Demnach wirkt der oder
die Bundesbeauftragte darauf hin, dass die Verantwortung des Bundes für gleichwertige
Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen
Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Zur Wahrnehmung der Aufgabe
müssen die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben beteiligen, soweit sie Fragen der Integration von
Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren. Alle Bundesbehörden und
sonstigen öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes sind verpflichtet, die beauftragte
Person bei der Erfüllung der Aufgabe zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren. Der alte und neue Beauftragte vertritt in diesem Rahmen die Interessen einer großen Bevölkerungsgruppe. Zum Jahresende 2019 lebten rund 7,9 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung in Deutschland. Insgesamt leben in Deutschland circa 13 Millionen Menschen mit Beeintr chtigungen. Die Anzahl Menschen mit Beeinträchtigungen ergibt sich aus der Summe der Menschen mit anerkannten Schwerbehinderungen ab einem GdB von 50, den Menschen mit einem GdB unter 50 und chronisch kranken Menschen ohne anerkannte Behinderung.