Mitte Oktober wurde in einer öffentlichen Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags über ein Gesetz zur Regelung der Triage debattiert. Von Triage-Situationen spricht man bei Zuteilungsentscheidungen, wenn die Ressourcen nicht mehr für alle ausreichen und entschieden werden muss, wer stirbt und wer dank Behandlung eine Überlebenschance erhält. „Einer der zehn Mythen, denen wir Fakten entgegenstellen, besagt, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom Dezember 2021 die ‚aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit‘ zum einzig zulässigen Kriterium erhoben habe“, erläutert Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3 und fährt fort: „Das stimmt zwar, aber von einem Vergleich von Überlebenswahrscheinlichkeiten, der im Regierungsentwurf als einzige Möglichkeit daraus abgeleitet wird, ist in dem Beschluss nirgends die Rede. Vielmehr geht es bei der Überlebenswahrscheinlichkeit um die Feststellung der reinen Behandlungsindikation.“ Immerhin habe das Bundesverfassungsgericht den Vergleich von Erfolgsaussichten abgelehnt, weil er zu große Diskriminierungsrisiken berge. „Warum sollte das bei einem Vergleich von Überlebenswahrscheinlichkeiten anders sein?“ Das NETZWERK ARTIKEL 3 räumt auch mit dem Mythos auf, es habe bei der derzeitigen Corona-Pandemie glücklicherweise noch nie eine Triage-Situation in Deutschland gegeben. „Richtig ist vielmehr, dass alten und behinderten Menschen mit Corona-Infektion teilweise die Aufnahme ins Krankenhaus verwehrt wurde“, stellt Arnade richtig. „Andere wurden gedrängt, einen Verzicht auf intensivmedizinische Behandlung zu unterschreiben. Das alles ist zwar bekannt, wird aber immer wieder negiert. Ein Mythos, dem eine faktengestützte Grundlage fehlt, wird durch ständiges Wiederholen auch nicht richtiger.“
Link zur Stellungnahme des NETZWERK ARTIKEL 3 mit der Richtigstellung der Mythen: http://www.nw3.de/attachments/article/423/221017_NW3_Stellungnahme_Triage.pdf