Die US-Fluggesellschaft United Airlines will den Buchungsprozess für Betroffene erleichtern. Dennoch gilt allgemein: Wer mit Rollstuhl fliegt, sollte sich vorher genau informieren und im Zweifel den Kontakt suchen.
Für Menschen im Rollstuhl will United Airlines den Buchungsprozess künftig leichter machen und verspricht bei Problemen auch die Übernahme von Mehrkosten bei möglichen kurzfristigen Umbuchungen auf teurere Flüge mit der Airline.
Wie die US-Fluggesellschaft mitteilt, soll ein neuer Filter in die Flugsuche auf der Website integriert werden. Somit lässt sich sicherstellen, dass das eingesetzte Flugzeug auf der Verbindung für den Transport des Rollstuhls geeignet ist. Dafür werden die Abmessungen des Rollstuhls abgefragt.
Nicht alle Maschinen haben ausreichend große Luken
„Die Suchergebnisse zeigen dann vorrangig Flüge an, bei denen die Frachtraumluken ausreichend groß sind, um den Rollstuhl aufzunehmen“, teilt die Airline mit. Grund: Je nach dem Flugzeugmodell variiere die Größe dieser Türen, weshalb einige Maschinen besser als andere in der Lage seien, etwa größere motorisierte Rollstühle mitzunehmen.
Wenn ein Kunde den gewählten Flug nicht antreten könne und einen teureren Alternativflug mit United nehmen müsse, weil der Rollstuhl nicht durch die Frachtluke passe, will United die zusätzlichen Kosten dafür künftig übernehmen. Die Integration des neuen Filters in die Flugsuche und die neuen Erstattungsregeln will die Airline „voraussichtlich ab Anfang 2024“ umsetzen.
United Airlines hat nach eigenen Angaben im Jahr 2022 rund 150 000 Rollstühle befördert.
Vorher mit Airline in Verbindung treten
Es ist generell ratsam für Reisende im Rollstuhl, vor der Buchung darauf zu achten, welche Dienstleistungen die Airline für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bietet und die eigenen Bedürfnisse zu besprechen. Dazu rät der ADAC. Denn Richtlinien und Verfahren können sich je nach Fluggesellschaft und auch Flughafen unterscheiden. Am besten ruft man einmal bei der Airline an und klärt das ab.
Bei batteriebetriebenen Rollstühlen gilt laut ADAC zum Beispiel: Haben sie Trockenbatterien mit abgeklemmten Kabelanschlüssen, dürften sie in der Regel transportiert werden. Modelle mit nicht auslaufsicheren Nassbatterien dagegen nicht.
Tuifly etwa erfragt bei der Anmeldung eines elektrischen Rollstuhls diverse Details zur Batterie, etwa zur Wattleistung.
Auch die Lufthansa hat ein recht umfangreiches Formular zur Anmeldung von Elektrorollstühlen und betont auf ihrer Servicewebsite „Fluggäste mit Rollstuhlbedarf“, dass im Vorfeld geprüft werden müsse, ob die Batterie aus Sicherheitsgründen befördert werden dürfe.
Laut ADAC können innerhalb Europas in der Regel zwei Mobilitätshilfen, dazu zählt auch der Rollstuhl, mit in die Kabine genommen, sofern an Bord ausreichend Platz ist. Sonst müssen sie eben in den Frachtraum. Zusatzkosten entstünden dadurch nicht.
Kommt der eigene Rollstuhl in den Frachtraum, bekommt man von der Airline einen speziellen Rollstuhl für den Flug gestellt.
Foto: dpanitf3