Zur Europawahl und dem Ausschluss von vielen Tausend Bürgerinnen und Bürgern vom Wahlrecht, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik:
Entgegen den Verlautbarungen ihrer Behindertenbeauftragten hat es die Bundesregierung offenbar nicht eilig damit, ein uneingeschränktes Wahlrecht für alle zu schaffen. Union und SPD geben – wie beim Bundesteilhabegesetz – lieber vollmundige Versprechen und Ankündigungen ab, anstatt endlich etwas anzupacken. Dabei könnte alles ganz schnell und einfach gehen: Lediglich Paragraph 6a des Europawahlgesetzes sowie Paragraph 13 Absatz 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes müssten gestrichen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir bereits im letzten Jahr vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/12068).
Nun aber dürfen bei der Europawahl am kommenden Sonntag erneut mehr als 10.000 Bürgerinnen und Bürger nicht wählen, weil sie „in allen Angelegenheiten“ einen rechtlichen Betreuer haben oder nach einer Straftat in die Psychiatrie eingewiesen wurden. In der Regel handelt es sich dabei um Menschen mit Behinderung oder geistiger Beeinträchtigung. Sie verstünden nicht, worum es bei einer Wahl gehe, so die Begründung für den Ausschluss vom Wahlrecht. Für die Zuordnung zu einer der Gruppen ist es jedoch gar nicht entscheidend, ob man versteht, wobei es bei einer Wahl geht.
Es ist eine Schande für unseren demokratischen Rechtsstaat, Menschen willkürlich ein so wesentliches politisches Teilhaberecht zu nehmen.Der Ausschluss von der Wahl ist ein eklatanter Verstoß gegen die Grund- und Menschenrechte und ein trauriges Zeugnis von Vorurteilen gegenüber behinderten Menschen. Spätestens seit die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland rechtsverbindlich ist, gehört der Ausschluss auf den Müllhaufen der Geschichte. Wir erwarten, dass der Bundestag umgehend den Wahlrechtsausschluss abschafft. Es gibt keinen Grund, noch länger zu zögern.