Grüne aus Bund und Ländern formulieren gemeinsame Eckpunkte
Die Bundesregierung möchte die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen modernisieren und ein modernes Recht der Sozialen Teilhabe schaffen. Doch ein Jahr nach Beschluss des Koalitionsvertrages droht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zwischen verschiedenen Interessen zerrieben zu werden.
Im September 2014 sind Überlegungen des Bundesfinanzministers Dr. Wolfang Schäuble und Hamburgs Erstem Bürgermeisters Olaf Scholz zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bekannt geworden, die auch diesen Themenkomplex behandeln. Ihrem Vorschlag zufolge soll der Bund sukzessive die Kosten der Unterkunft übernehmen. Darüber hinaus schlagen sie vor, die Eingliederungshilfe wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen neu zu regeln, wobei die Finanzierungsverantwortung bei Ländern und Kommunen bleiben soll. Mit diesem Vorschlag würde die Reform des Teilhaberechts von der finanziellen Entlastung der Kommunen entkoppelt.
Es ist sowohl behindertenpolitisch als auch mit Blick auf die finanzielle Belastung der Kommunen entscheidend, dass die inhaltliche Reform der Eingliederungshilfe und die Entlastung der Kommunen nicht voneinander getrennt werden, sondern in einem Gesetzgebungsverfahren stattfinden. Seit Jahren ist offensichtlich, dass die bestehenden Probleme im Teilhaberecht nicht nur den Anspruch behinderter Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe verletzen, sondern auch überflüssige Kosten verursachen. Nur die Verknüpfung von inhaltlichen und finanziellen Interessen hat bislang dazu geführt, dass sich etwas bewegt. Bei einer Trennung der beiden Teile besteht die Gefahr, dass die Länder die inhaltliche Reform blockieren oder gar Verschlechterungen durchsetzen.
Vor diesem Hintergrund haben Grüne aus Bund und Ländern ihre gemeinsame Linie formuliert. Darin sind sechs Punkte genannt, die aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen erfüllt sein müssen, damit die Reform des Leistungsrechts auch tatsächlich zu mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen führt.
Die Bundesregierung weigert sich derweil, inhaltlich zu den verschiedenen Vorschlägen Stellung zu nehmen, in welcher Weise die Reform der Eingliederungshilfe mit der finanziellen Entlastung der Kommunen verknüpft werden soll.