„Es geht um Leben oder Tod – und nicht um möglichst schwammige Formulierung“
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V. kritisiert den Referentenentwurf für ein neues Triage-Gesetz und bemängelt nicht nur die unzureichende Beteiligung der entsprechenden Vertreterorganisationen. Viel eher sieht er in der aktuellen Version des Vorhabens weiterhin eine überproportionale Anfälligkeit, wonach im Ernstfall behinderte Menschen offenkundig auch weiterhin die deutlich schlechteren Karten haben. Diese Auffassung vertreten die Vorstandsmitglieder Marcus Graubner und Klaus Heidrich. „Dieser Entwurf wird all den Anforderungen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts an die Politik formuliert hatte, in keinem Fall gerecht und ist stattdessen in der Lage dazu, durch missverständliche Aussagen Personen mit Handicap weiterhin zu benachteiligen. Besonders störend bleibt die Abwägung für das medizinische Fachpersonal im Augenblick einer Überlastung des Gesundheitswesens, die ‚aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit‚ der Patienten als wesentliches Kriterium für die Entscheidung heranzuziehen, wer auf der Intensiv- oder Normalstation behandelt wird.“ Der ABiD-Sozialberater Dennis Riehle führt hierzu aus: „Vorbestehende Krankheiten eines Patienten werden im Entwurf völlig ungenügend verarbeitet. Wenn ein im Notfall von einer Pandemie, einer Naturkatastrophe oder eines Terroranschlags verletzter oder durch die Krisensituation erkrankter Mensch zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden muss, dürfen weder eine Behinderung, noch eine komorbide Erkrankung als Nachteil für ihn gelten. Stattdessen muss die Bewertung seiner Überlebenschancen allein und fokussiert auf die von der momentanen Gefährdungslage ausgehenden Verletzungs- und Krankheitssituation hin beurteilt und von ärztlichem Fachpersonal in einen Abgleich mit den Genesungsperspektiven anderer und zeitgleich die intensivmedizinische Betreuung bedürfenden Patienten gestellt sowie ausgewogen werden, die nicht unter einer Vorerkrankung oder Behinderung leiden. Der Referentenentwurf zum Gesetz lässt hier weiterhin einen erkennbaren Spielraum dafür, ‚Gebrechlichkeit‚ und Komorbiditäten als Entscheidungskriterien heranzuziehen und damit die Möglichkeit zu geben, einen Patienten eben doch an seiner Vorgeschichte und nicht nur anhand seiner derzeitigen Überlebensaussicht zu messen. Es braucht im Zweifel eine von etwaigen Störgrößen befreite und von gleichen Bedingungen ausgehende Abwägung durch mehrere Ärzte unabhängig voneinander, denn es geht tatsächlich um Leben oder Tod.“ Insgesamt stellt der ABiD ernüchtert fest, dass noch immer viel zu wenig dafür getan wird, behinderte Menschen in und außerhalb von Krisensituationen mit der gleichwertigen und vergleichbar intensiven medizinischen Behandlung vor und während eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes zu versorgen. Solange auch nur der hypothetische Eindruck eines ungleichen Lebenswertes von Personen mit und ohne Handicap aus dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums abgelesen werden kann, ist er immer noch sehr lückenhaft. Die repräsentierenden Verbände von Menschen mit Behinderung hätten mehr Zeit und Raum erhalten sollen, sich an einer unzweifelhaften Formulierung des Textes zu beteiligen.