Der Bedarf an Pflege steigt seit Jahren ständig an. Rund 3 Millionen Menschen sind heute bereits aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder altersbedingt auf Leistungen aus der Pflegeversicherung angewiesen. Fast die Hälfte der betroffenen Menschen wird von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten zu Hause betreut.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 hat die Bundesregierung nun Voraussetzungen geschaffen, den Pflegebedarf realistischer und besser abzubilden.
Zum 1. Januar 2017 werden aus den bislang 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade. Diese Aufteilung ermöglicht es anhand der Alltagskompetenz festzustellen wo und wieviel Pflegebedarf der einzelne hat. Geprüft wird unter anderem, wie selbständig der/die Versicherte noch ist und ob er/sie auf Unterstützung – zum Beispiel bei der Körperpflege, bei hauswirtschaftlicher Arbeit oder bei der Ernährung benötigt. Bei Menschen die noch eine alte Pflegestufe haben, wird die Pflegestufe übergeleitet. Auch wird es Änderungen bei der Pflegebegutachtung geben.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, jetzt eine Broschüre mit den aktuellen gesetzgeberischen Änderungen im Rahmen der Pflegereform veröffentlicht.
Der kleine Ratgeber wird gegen eine Schutzgebühr von 5 € einschließlich Porto verschickt und kann beim BSK e.V. telefonisch unter 06294 4281-70 oder online auf www.bsk-ev.org/shop bestellt werden.