Seit fünfundzwanzig Jahren steht im Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Dennoch erleben Menschen mit Behinderung nach wie vor Diskriminierungen. Der Verein UNgehindert möchte dagegen vorgehen. Die „Reisegruppe NIEMAND“ startet am 12. November 2019 zu einer Inklusions-Deutschlandtournee durch alle sechzehn Bundesländer. In allen Landeshauptstädten macht die Reisegruppe Halt, um Briefe und Botschaften, die an den Bundespräsidenten gerichtet sind, entgegenzunehmen. Die 76-stündige Deutschlandtour für eine inklusive Gesellschaft hat als Ziel vor Augen, die gesammelten Briefe oder Bilder am 15. November 2019 dem Bundespräsidenten zu überreichen.
Die „Reisegruppe Niemand“ und die vielen Unterstützenden fordern, das Benachteiligungsverbot aufgrund von Behinderung als Staatsziel zu erweitern. „Die vielen Rückmeldungen auf unsere Aktion und die Beteiligung von namhaften Mitreisenden zeigt uns, dass wir in diesem Land endlich eine verbindliche Maßnahme gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung brauchen“, betont Rolf Allerdissen, Mitinitiator der „Reisegruppe Niemand“ und Vorsitzender des Vereins UNgehindert.
Wer der Gruppe eine Botschaft für den Bundespräsidenten mitgeben oder sie auf der Reise nach Berlin begleiten möchte, findet den Fahrplan und alle weiteren Informationen hier: Reisegruppe Niemand.
Zudem wurde kürzlich eine Petition gestartet, bei welcher sich bereits viele Unterzeichner für eine Verschärfung des Benachteiligungsverbots für Menschen mit Behinderungen ausgesprochen haben: Petition.
Die „Reisegruppe Niemand“ ist ein Team von Aktivisten des UNgehindert-Netzwerkes, das für Gleichstellung, Selbstbestimmung und volle gesellschaftliche Teilhabe und gegen jegliche Diskriminierung behinderter Menschen eintritt. Der Name der Reisegruppe wurde nach dem Hashtag-Aufruf #WirSindDieNiemand über die Social-Media-Kanäle des Netzwerks UNgehindert bewusst gewählt, um den „niemand“ aus dem Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Gesichter zu verleihen. Der Verein UNgehindert unterstützt das Netzwerk und stellt sicher, dass die Leitung, Außenvertretung und Entscheidungskompetenz des Netzwerks ausschließlich bei behinderten Menschen liegt und behinderungsübergreifend tätig ist.